03. Aug 2007 16:01
Die geplanten Online-Durchsuchungen sind nur möglich, wenn zuvor das BKA in die Wohnung des Verdächtigen eindringt. Das behauptet zumindest ein Computermagazin.
«Chip» beruft sich dabei auf den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke, weitere namentlich nicht genannte Personen aus der Wiesbadener Behörde und einen Entwickler der «ominösen Software». Mit einem so genannten Trojaner habe die für die Online-Durchsuchungen vorgesehene Software kaum etwas zu tun. Dem Artikel zufolge wird das Werkzeug nur in Ausnahmefällen per Online-Übertragung auf dem Zielrechner platziert. Die Erfolgsaussichten dieser Methode seien einfach zu schlecht.Vielmehr verfolge das BKA individuelle Strategien, um so genannte Gefährder auszuspähen. Am Anfang jeder Maßnahme stünden «Umfeld-Analysen» und der Einsatz von V-Leuten. Diese nähmen sich der Zielperson bereits lange vor einer PC-Durchsuchung mit einer so genannten Remote Forensic Software (RFS) an.