03.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
So einfach macht es sich das BKA nicht: Computermonitor unter der Lupe
Foto: Jens Büttner dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die geplanten Online-Durchsuchungen sind nur möglich, wenn zuvor das BKA in die Wohnung des Verdächtigen eindringt. Das behauptet zumindest ein Computermagazin.
Die als «Bundestrojaner» bezeichnete Software zur Durchsuchung der Computer von Verdächtigen soll eine Wanze sein. Das schreibt die Computerzeitschrift «Chip» in ihrer am Freitag erschienenen Ausgabe. Demnach müssten sich die Behörden einen direkten Zugang zum System verschaffen, zum Beispiel indem sie in die Wohnungen eines Verdächtigen eindringen.
«Chip» beruft sich dabei auf den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke, weitere namentlich nicht genannte Personen aus der Wiesbadener Behörde und einen Entwickler der «ominösen Software». Mit einem so genannten Trojaner habe die für die Online-Durchsuchungen vorgesehene Software kaum etwas zu tun. Dem Artikel zufolge wird das Werkzeug nur in Ausnahmefällen per Online-Übertragung auf dem Zielrechner platziert. Die Erfolgsaussichten dieser Methode seien einfach zu schlecht.
Vielmehr verfolge das BKA individuelle Strategien, um so genannte Gefährder auszuspähen. Am Anfang jeder Maßnahme stünden «Umfeld-Analysen» und der Einsatz von V-Leuten. Diese nähmen sich der Zielperson bereits lange vor einer PC-Durchsuchung mit einer so genannten Remote Forensic Software (RFS) an.
Remote Forensic SoftwareDiese Software könne nur dann zur Anwendung kommen, wenn zuvor ein BKA-Team heimlich in die Wohnung eingedrungen sei und Kopien von allen Festplatten gezogen hätte. «Diese Daten analysiert dann der BKA-Software-Entwickler und bastelt ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten ist», heißt es in «Chip». Anschließend werde das RFS-Programm von Spezialisten im Computer installiert. Dafür müssten sie erneut die Wohnung des Verdächtigen betreten.
Das Programm entspreche somit mehr einer Wanze als einem Trojaner. In jedem Fall sei es eine Einzelanfertigung, deren Quelltext dem zuständigen Richter zur Beweissicherung vorgelegt werde. Durch das Eindringen in die Wohnung sei es dem BKA möglich, fast alle technischen Probleme zu überwinden. Eine Firewall könne entsprechend konfiguriert werden, Verschlüsselungen und Passwörter würden so ihren Weg zum BKA finden.
Die Zahl der Fälle, in denen die Remote Forensic Software in Frage käme, liege derzeit im einstelligen Bereich, wird der BKA-Chef von «Chip» zitiert. (nz/golem.de)