netzeitung.de«Arschloch»: Online-Rufschützer schlagen zurück

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Auch eine Strategie gegen Mobbing: Streitschlichtung in einem Computerspiel (Foto: luka.polizei-beratung.de/dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Auch eine Strategie gegen Mobbing: Streitschlichtung in einem Computerspiel
Foto: luka.polizei-beratung.de/dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Beleidigungen sind ein Massenphänomen im Internet. Aber auch die Hilfsangebote für die Opfer von Cybermobbing mehren sich. Heike Runge hat sich einiges ansehen und -hören müssen.

Der Umgangston im Netz ist oftmals rau, die Kritik nicht zimperlich, die Hemmschwellen, jemanden persönlich herabzusetzen, sind sehr viel niedriger als im direkten Kontakt. Unfaire Bemerkungen, Beleidigungen und Denunziationen in Foren, Galerien, Chatrooms oder Weblogs sind ein Massenphänomen. Nicht einmal die im März dieses Jahres getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Haftung von Forumsbetreibern bei Beleidigungen hat daran hierzulande etwas ändern können.

Eine Dozentin wird auf einer Website mit sexistischen Bemerkungen ihrer Studenten lächerlich gemacht. Ein Richter findet seinen privaten Streit mit dem Nachbarn in einem Eintrag auf Wikipedia breit getreten. Ein Personalchef bekommt die Wut eines gekündigten Mitarbeiters zu spüren und wird in Foren als Mobber beschimpft.

Mit Fällen wie diesen werden Datenschützer neuerdings immer öfter konfrontiert. «Die Beschwerden von Betroffenen häufen sich», bestätigt Berlins oberster Datenhüter Alexander Dix das Phänomen.

Zusätzliche Brisanz erhält Cybermobbing, seit sich herumgesprochen hat, wie stark sich der gute oder schlechte Online-Ruf auf die Karriere auswirken kann. Längst geht es nicht mehr nur darum, ob jemand in Threads auch mal was einstecken kann. Jedes dritte US-amerikanische Unternehmen bedient sich mittlerweile aus den Datenspeichern von Google, um sich ein Bild von seinem zukünftigen Mitarbeiter machen zu können.

Rufschädigung oder Meinungsfreiheit?
Auch rund ein Drittel der deutschen Personalchefs setzt laut einer Umfrage der «Wirtschaftswoche» auf die «Googability» eines Bewerbers. Patienten googeln Ärzte, Studierende jagen Professoren durch die Suchmaschinen. Dabei sind Internetangebote für die Bewertung von Medizinern (checkthedoc.de, ximt.de), Lehrern (spickmich.de) und Hochschullehren (meinprof.de) keineswegs ein Steinbruch objektiver Kommentare.

Lehrerverbände hatten erst kürzlich beklagt, dass im Internet Fotos von Lehrkräften eingestellt werden, «mit denen sogar virtuelle Hinrichtungen simuliert und Fotomontagen von Pornofotos vorgenommen» werden.

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Barbara Sommer (CDU) kündigte daraufhin Anfang Juli an, streng gegen Lehrermobbing vorgehen zu wollen. Das Bundesland werde die Diskriminierung seines Lehrkörpers nicht dulden und Inhalte, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, sperren lassen sowie gegebenenfalls Strafanträge gegen Betreiber und Verleumder stellen.

Jetzt schmetterte das Landgericht Köln in einem Entscheid vom 11. Juli die Klage einer Lehrerin gegen spickmich.de vorläufig ab, die sich bereits durch das Zeugnissystem mit Bewertungskriterien wie «sexy», «cool» oder «leichte Prüfungen» verunglimpft sah. Rufschädigung war im vorliegenden Fall für die Richter nicht zu erkennen, sie sahen das Lehrer-Ranking vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und hielten den Ball flach.

Hilfe und Selbsthilfe
Auch Judith Sterl, Head of Corporate & Trade bei Yahoo Deutschland, mag eine allgemeine Tendenz zur Verrohung in den Foren nicht erkennen. «Wenn ein Nutzer beleidigt wird oder ähnliches, kann er sich sofort an uns wenden und wir gehen der Sache nach.» Wenn der Betreiber außerhalb Deutschlands sitzt, ist es jedoch nahezu aussichtslos, das Entfernen unerwünschter Inhalte durchzusetzen.

Für die Betroffenen beginnt dann eine regelrechte Online-Odyssee. Oft wissen weder die Opfer noch die Betreiber über ihre Rechte und Pflichten Bescheid. In einem Forum wurden eine junge Frau und ihr Freund auf sexistische Weise diffamiert. Als sie vom Administrator verlangte, Aussagen wie «die blonde Prinzessin ist einfach chronisch untervögelt» zu löschen, erhielt sie lediglich zur Antwort, auch sie habe sich schon gegenüber anderen Usern beleidigend geäußert und sei deshalb nicht glaubwürdig.

Die Geschmähte postete ihren Fall im Forum der virtuellen Selbsthilfegruppe internetvictims.de, die Betroffenen mit Tipps, Gegendarstellungen und Informationen zu helfen versucht.

Professionelle Rufschützer
Aber auch kommerzielle Anbieter haben das Thema entdeckt. Ein Unternehmen wie der junge US-amerikanische Internetdienst reputationdefender.com sieht in den Beleidigten aus aller Welt Heerscharen zukünftiger Kunden und glaubt fest an einen wachsenden Markt. Für die Rufmord-Opfer klingen die Versprechungen des virtuellen Löschdienstes wie Musik in den Ohren.

«Reputation Defender wurde gegründet, um Ihren guten Ruf und den Ihrer Familie im Internet zu schützen» wirbt das noch in der Beta-Phase befindliche Unternehmen. Gegen eine Gebühr von etwas mehr als zwölf Euro wird ein monatlicher Statusbericht erstellt, knapp 23 Euro werden fällig, wenn die Spezialisten dann auch wirklich zur Säuberung des Netzes von rufschädigenden Einträgen schreiten.

Unklar ist dabei, wie die US-Rufschützer etwa Seitenbetreiber aus Russland oder China zur Einsicht in ihr verwerfliches Tun bewegen können - englischsprachige Websites gibt es ja nicht nur in der westlichen Welt. Auch die Geschwindigkeit, mit der sich via Links, Copy & Paste oder Caches Beleidigungen im Netz ausbreiten, zeigt klare Grenzen des Handelns auf. Defender, übernehmen Sie trotzdem?

Der auf Online-Recht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter ist skeptisch. Schließlich könne das Unternehmen nicht mehr tun, als Suchmaschinen zu befragen und beim Fündigwerden fragwürdiger Inhalte auf die Löschung zu dringen. «Die können nichts, was Sie und ich nicht auch tun könnten.» Ein wenig erinnern ihn die Verheißungen daher an die berühmte «Reklame für Schlankheitspillen, die schmelzende Pfunde trotz fettem Essen verspricht».

Am Ende entscheiden dann doch oft die Gerichte. Wunder gibt es eben auch im Internet nicht.