«Arschloch»: Online-Rufschützer schlagen zurück
13.07.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Mit Fällen wie diesen werden Datenschützer neuerdings immer öfter konfrontiert. «Die Beschwerden von Betroffenen häufen sich», bestätigt Berlins oberster Datenhüter Alexander Dix das Phänomen.
Zusätzliche Brisanz erhält Cybermobbing, seit sich herumgesprochen hat, wie stark sich der gute oder schlechte Online-Ruf auf die Karriere auswirken kann. Längst geht es nicht mehr nur darum, ob jemand in Threads auch mal was einstecken kann. Jedes dritte US-amerikanische Unternehmen bedient sich mittlerweile aus den Datenspeichern von Google, um sich ein Bild von seinem zukünftigen Mitarbeiter machen zu können.
Lehrerverbände hatten erst kürzlich beklagt, dass im Internet Fotos von Lehrkräften eingestellt werden, «mit denen sogar virtuelle Hinrichtungen simuliert und Fotomontagen von Pornofotos vorgenommen» werden.
Jetzt schmetterte das Landgericht Köln in einem Entscheid vom 11. Juli die Klage einer Lehrerin gegen spickmich.de vorläufig ab, die sich bereits durch das Zeugnissystem mit Bewertungskriterien wie «sexy», «cool» oder «leichte Prüfungen» verunglimpft sah. Rufschädigung war im vorliegenden Fall für die Richter nicht zu erkennen, sie sahen das Lehrer-Ranking vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und hielten den Ball flach.
Für die Betroffenen beginnt dann eine regelrechte Online-Odyssee. Oft wissen weder die Opfer noch die Betreiber über ihre Rechte und Pflichten Bescheid. In einem Forum wurden eine junge Frau und ihr Freund auf sexistische Weise diffamiert. Als sie vom Administrator verlangte, Aussagen wie «die blonde Prinzessin ist einfach chronisch untervögelt» zu löschen, erhielt sie lediglich zur Antwort, auch sie habe sich schon gegenüber anderen Usern beleidigend geäußert und sei deshalb nicht glaubwürdig.
Die Geschmähte postete ihren Fall im Forum der virtuellen Selbsthilfegruppe internetvictims.de, die Betroffenen mit Tipps, Gegendarstellungen und Informationen zu helfen versucht.
«Reputation Defender wurde gegründet, um Ihren guten Ruf und den Ihrer Familie im Internet zu schützen» wirbt das noch in der Beta-Phase befindliche Unternehmen. Gegen eine Gebühr von etwas mehr als zwölf Euro wird ein monatlicher Statusbericht erstellt, knapp 23 Euro werden fällig, wenn die Spezialisten dann auch wirklich zur Säuberung des Netzes von rufschädigenden Einträgen schreiten.
Der auf Online-Recht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter ist skeptisch. Schließlich könne das Unternehmen nicht mehr tun, als Suchmaschinen zu befragen und beim Fündigwerden fragwürdiger Inhalte auf die Löschung zu dringen. «Die können nichts, was Sie und ich nicht auch tun könnten.» Ein wenig erinnern ihn die Verheißungen daher an die berühmte «Reklame für Schlankheitspillen, die schmelzende Pfunde trotz fettem Essen verspricht».
Am Ende entscheiden dann doch oft die Gerichte. Wunder gibt es eben auch im Internet nicht.

