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«Tauschbörsennutzer werden kriminalisiert»

10. Jul 2007 11:45
Musik - Hören ja, tauschen nein: Fans bei einem Rockkonzert
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Ein Urheberrecht «auf der Höhe der Zeit» will der Bundestag verabschiedet haben. Maik Söhler sprach mit IT-Unternehmer und Blogger Markus Beckedahl über Auswirkungen für Internet-User.

Netzeitung: Herr Beckedahl, der Bundestag hat das neue Urheberrecht verabschiedet. Was ist das Neue?

Markus Beckedahl: So neu ist es gar nicht. Es wird Zweiter Korb genannt. Im so genannten Ersten Korb im Jahr 2003 wurde in einer Art Schnellschuss eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Die Vorgaben der EU wurden erfüllt, aus Zeitnot wurden aber alle strittigen Punkte in den so genannten zweiten Korb ausgelagert. Die Debatte darüber begann 2004 und wurde jetzt mit der Verabschiedung offiziell beendet.

Netzeitung: Was genau unterscheidet das neue Gesetz vom alten?

Beckedahl: Es gibt einige Änderungen und Konkretisierungen. Im Forschungs- und Bildungsbereich gibt es eine neue Regelung, wonach Bibliotheken künftig an Computerarbeitsplätzen im begrenzten Rahmen digitalisierte Werke anbieten können.

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Ein anderes Beispiel ist, dass Lehrer nun immer die Verlage von Bildungs- Publikationen um Erlaubnis fragen müssen, um Ausdrucke aus Büchern als Kopie an die Schüler verteilen zu dürfen. Der Dienst Subito darf wissenschaftliche Artikel nur noch per Post versenden. Ein weiterer Bereich betrifft die so genannten Vergütungsabgaben.

Netzeitung: Was ist darunter zu verstehen?

Beckedahl: Da geht es um die Rechte der Urheber an geistigem Eigentum wie Texten und Bildern. Ihre Rechte wurden nun gestärkt, indem Pauschalabgaben auf Geräte, die wie Kopierer, Faxgeräte oder CD-Brenner zur Vervielfältigung dienen können, geltend gemacht werden.

Wünscht sich andere Regeln für das digitale Zeitalter: Markus Beckedahl
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Das war einer der größten Streitpunkte in der Diskussion. Die Geräteindustrie wollte diese Pauschale auf fünf Prozent des Verkaufspreises beschränkt sehen. Die jetzige Regelung sieht vor, dass die Verwertungsgesellschaften, die die Autoren und Künstler vertreten, und die Vertreter der Geräteindustrie die Details in Verhandlungsrunden klären müssen.

Netzeitung: Wenn man weiß, wie viel Einfluss die Geräteindustrie nehmen kann, dann klingt das erstmal nicht nach einer Stärkung der Autoren.

Beckedahl: Aus Sicht der Urheber ist erstmal erfreulich, dass es zu der Deckelung auf fünf Prozent nicht gekommen ist. Das wäre deutlich zu ihren Lasten gegangen. Aus Verbrauchersicht könnte das höhere Verkaufspreise für CD-Rohlinge und -Brenner zur Folge haben, weil die Industrie die Pauschalabgaben an den Kunden weitergeben wird. Trotzdem ist dieses Pauschalsystem aus Verbrauchersicht den Plänen der Geräte- und Unterhaltungsindustrie deutlich vorzuziehen.

Netzeitung: Warum?

Beckedahl: Diese Branchen würden am liebsten sämtliche Kosten hinter Systemen wie Digital Rights Management (DRM) oder Kopierschutz verstecken, wo Pauschalabgabensysteme nicht mehr greifen. Verbraucher hätten damit keine Möglichkeit mehr, legale Kopien anzufertigen.

Netzeitung: Die größte Veränderung bringt das neue Urheberrecht bei der Nutzung von Tauschbörsen mit sich. Was genau ist da zu erwarten?

Beckedahl: Bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten kann nun auch der Download aus Tauschbörsen kriminalisiert werden. Bisher galt das nur für den Upload.

Netzeitung: Das heißt für das Bereitstellen von Tauschobjekten.

Beckedahl: Genau. Wegen einer schwammigen juristischen Formulierung konnten bisher nur Anbieter gesetzlich verfolgt werden. Nun kann es auch den treffen, der etwas herunterlädt. Hier schafft der Gesetzgeber darüber hinaus auf Bundes- und EU-Ebene einen gesetzlichen Rahmen für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten.

Netzeitung: Das müssen Sie erläutern.

Beckedahl: Dazu gehört beispielsweise eine Richtlinie über geistiges Eigentum. Sie könnte – so fordert es die Industrielobby und so fordern es auch CDU und CSU - ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber ohne Richtervorbehalt vorsehen. Wenn also die Musikindustrie vom Anbieter einer Tauschbörse eine IP-Adresse erfahren will, dann wäre er nach dieser Richtlinie auskunftspflichtig.

Das spielt außerdem in die so genannte Vorratsdatenspeicherung hinein. Im schlechtesten Fall könnte man dabei auf die User-Daten aus sechs Monaten Kommunikationsverhalten zurückgreifen. Die Folge könnten Massenabmahnungen an die Nutzer von Tauschbörsen sein. Und auch hier ist die Union auf der Seite der Unterhaltungslobby und versucht, solche Vorhaben Gesetz werden zu lassen.

Netzeitung: Das mag ein Vorhaben sein, im jetzigen Gesetz steht aber nichts davon.

Beckedahl: Nein. Aber das heißt nicht, dass es nicht noch kommen kann. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird schon heute von solchen Argumenten begleitet. Im Gesetz steht nur, dass Upload und Download auf Tauschbörsen verboten sind.

Netzeitung: Aber es war doch vielfach zu lesen, die Privatkopie bleibe erlaubt. Stimmt das etwa nicht?

Beckedahl: Die so genannte Privatkopie bleibt erlaubt - aber nur dann, wenn etwa auf einer CD kein Kopierschutz vorhanden ist. Ist ein Medium mit einem Schutz versehen, so darf es nicht kopiert werden. Auch Sendungen des digitalen Radios oder Fernsehens dürften nicht aufgezeichnet und weiterverbreitet werden, wenn sie verschlüsselt sind. Hier werden uns gerade fundamentale Verbraucherrechte aus dem analogen Zeitalter genommen.

Netzeitung: Es ist doch gar nicht möglich, jeden Tauschbörsen-Benutzer zu verfolgen.

Beckedahl: Das mag sein. Aber es ist nun Sache der Staatsanwaltschaften, zu entscheiden, ob ein Tauschbörsen-Fall verfolgt oder wegen Geringfügigkeit fallengelassen wird. Hier hätte eine Bagatellklausel für die Verbraucher Klarheit schaffen können.

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So könnte es in der Praxis zu einem Nord-Süd-Gefälle innerhalb Deutschlands kommen. Im Norden der Republik könnte man zu hören bekommen, wir haben andere Probleme und verfolgen das nicht. Während im Süden schon jetzt zahlreiche Staatsanwaltschaften gegen Tauschbörsennutzer vorgehen, weil sie das Ganze als Wirtschaftskriminalität definieren. Viele Bürger könnten also wegen des Tauschens von Kulturgütern unter hohen Kosten abgemahnt oder sogar juristisch geahndet werden. Eine weitere EU-Richtlinie geht ebenfalls in diese Richtung.

Netzeitung: Wie fällt Ihr Fazit zum neuen Urheberrecht aus?

Beckedahl: Es kriminalisiert Millionen Tauschbörsennutzer, verhindert durchsetzungsfähige Privatkopien und stärkt somit keineswegs die Verbraucherrechte. Auch wissenschaftliches Arbeiten und Forschen wird behindert. Es bildet daher keine nachhaltige Grundlage für das digitale Zeitalter.

Markus Beckedahl ist Geschäftsführer des Berliner Unternehmens New Thinking Communications und Blogger auf der Seite Netzpolitik.org. Mit ihm sprach Maik Söhler.

 
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