Wahlfälschung per Computer kein Problem
11.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Als ob der Ausgang von Wahlen nicht schon unsicher genug wäre: Wahlcomputer in Deutschland
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer sind einfach zu manipulieren. Zu diesem Ergebnis kommt der Chaos Computer Club, der für das Bundesverfassungsgericht die Abstimmungsgeräte untersuchte.
Die bei deutschen Wahlcomputern verwendete Software zum Zählen der Wählerstimmen lasse sich problemlos manipulieren. Wahlfälschung sei möglich, lautet das Ergebnis eines jetzt bekannt gewordenen Berichts, den der Chaos Computer Club für das Bundesverfassungsgericht erarbeitet hat.
Auch die bei der Wahlvorbereitung eingesetzte Konfigurations- und Auswertungssoftware sei in der Praxis angreifbar - mit einfachen Mitteln. Manipulationen der Hardware mit dem Ziel einer Wahlfälschung seien ebenso problemlos möglich.
Das Bundesinnenministerium und der niederländische Hersteller Nedap hatten mehrfach betont, die Wahlcomputer seien sicher. Die Ende Mai verfasste Analyse des CCC sollte die Angaben überprüfen.
Die Manipulationen seien weder von den Zulassungs- und Prüfverfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt noch von den bei den Wahlen durchgeführten Testprozeduren aufzudecken, heißt es in der Analyse des CCC. «Nedap-Wahlcomputer genügen damit den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland in keiner Weise», lautet die Schlussfolgerung. Auch die Bundeanstalt selbst hatte sich skeptisch gezeigt, nachdem Manipulationen bei Wahlen in den Niederlanden bekannt geworden waren.
Prinzipielle SchwierigkeitenDie Studie entstand in Kooperation mit der niederländischen Stiftung «Wir vertrauen Wahlcomputern nicht». Der Hacker-Club sieht unabhängig von Hersteller und Bauart prinzipiell gravierende Schwierigkeiten bei der Verwendung von Wahlcomputern. Computerisierte Wahlen seien «im Gegensatz zum traditionellen Wahlverfahren für den Wähler weder nachvollziehbar noch überprüfbar».
Der CCC fordert, die Zulassung der Computer für deutsche Wahlen zu widerrufen. Anderenfalls würden Wahlmanipulationen möglich. (nz/golem.de)