04.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Studieren statt beleidigen: Hochschulabsolventinnen am Computer
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Website MeinProf.de muss Beleidigungen in den Bewertungsforen erst nach der Kenntnisnahme löschen. Die Klage eines Professors wurde vor Gericht abgewiesen.
In zweiter Instanz hat die Bewertungsplattform für Hochschulkurse und -dozenten MeinProf.de vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Der Betreiber muss Beleidigungen erst nach der Kenntnisnahme löschen. Zur Abgabe von Unterlassungserklärungen ist er nicht verpflichtet. Wie erst jetzt bekannt wurde, kam das Gericht in einem Berufungsverfahren am 31. Mai 2007 zu diesem Ergebnis.
Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als «Psychopath» und «echt das Letzte» bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach der Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte der Professor den Seitenbetreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Für jede weitere unzulässige Äußerung wurden 3000 Euro von MeinProf.de verlangt.
Der Betreiber glaubte, mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt zu haben. Er verweigerte die Abgabe der Unterlassungserklärung. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Gemäß der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.
MeinProf.de wurde im November 2005 gegründet. Studenten aller Hochschulen können hier Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 32.000 Dozenten abgegeben. (nz/golem.de)