Usenet-Anbieter müssen illegale Inhalte sperren
30.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die Firma sei in der Lage, die Rechtsverletzungen technisch und rechtlich zu unterbinden, befand das Gericht. Weil das Unternehmen unmittelbar wirtschaftlich davon profitiere, sei dies auch zumutbar. Spätestens nach der Abmahnung durch die Musikfirma habe die Beklagte die Urheberrechts-Verletzung durch das fortgesetzte Bereitstellen von Musik der Sängerin LaFee zum Herunterladen «willentlich ermöglicht».
Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Phonoverbände, begrüßte das Urteil am Mittwoch: «Wer illegale Inhalte im Internet bereithält oder den Zugang zu ihnen ermöglicht, kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.»
Im Usenet sind die Beiträge weltweit auf verschiedenen Servern gespeichert, die ihre Inhalte ständig untereinander austauschen. Der Zugang erfolgt über das Internet mit einer speziellen Software. Bei der Urteilsbegründung bezog sich das Landgericht Düsseldorf auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach müssen auch Betreiber von Internetforen ehrverletzende Beiträge von ihren Seiten entfernen, auch wenn sie nicht für den Inhalt der Beiträge verantwortlich sind. (dpa)

