27. Mrz 2007 16:57
Wer ein Internetforum betreibt, haftet für die darin veröffentlichten Beiträge - selbst dann, wenn die Identitäten der Urheber bekannt sind.
Im aktuellen Fall hatte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gegen den Betreiber eines Forums geklagt, das sich satzungsgemäß mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er war in in zwei Beiträgen im Forum selbst als pädophil bezeichnet worden. In einem Fall kannte er den Urheber, obwohl dieser unter einem Pseudonym («Nickname») publiziert hatte. Nach dem Urteil kann er jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Dies gilt auch, obwohl es sich ausdrücklich um ein Meinungsforum handelt. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden. (nz)