27.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Werden hier Rechte verletzt? Youtube.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Während in den USA eine Milliardenklage gegen Google wegen Rechteverletztungen bei Tochter Youtube läuft, gibt sich manch deutscher Medienvertreter gelassen: Mitschnitte aus Sendungen könnten auch als Werbung dienen.
Suchmaschinenbetreiber Google wehrt sich gegen den Vorwurf, mit seiner Video-Tochter Youtube massiv Urheberrechte zu verletzen. Google schätze die Inhalteanbieter und kooperiere mit diesen, sagte Philipp Schindler, Geschäftsführer von Google Nordeuropa, am Montagabend bei den 40. Mainzer Tagen der Fernseh-Kritik.
Youtube ist eine Internetseite, auf der Nutzer bis zu zehn Minuten lange Videos zeigen und anschauen können. Dabei landen oft auch Videos im Internet, die urheberrechtlich geschützt sind, etwa Ausschnitte aus Fernsehsendungen. Erfahre Google von einem verletzten Urheberrecht, werde das entsprechende Video sofort aus dem Angebot gelöscht, sagte Schindler.
Dies decke sich mit der gültigen Rechtsprechung. In den USA verklagt der Medienkonzern Viacom (MTV) Google derzeit auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz wegen verletzter Urheberrechte. In Deutschland sind derartige Schadenersatzklagen nicht möglich.
ZDF und ARD streiten über YoutubeDer Leiter der ZDF-Hauptredaktion Neue Medien, Robert Amlung, sagte in Mainz, in gewissem Umfang hätten Youtube-Videos mit ZDF-Inhalten - etwa Ausschnitte aus «Wetten, dass..?» - sogar einen Werbeeffekt für den Sender. Dem widersprach die Online-Koordinatorin der ARD, Heidi Schmidt. Inhalte auf senderfremden Internetseiten verletzten die Markenintegrität.
Schmidt bemängelte zudem, dass Unternehmen wie Youtube die Beweislast umkehrten. Es könne nicht sein, dass die Sender fremde Internetseiten nach eigenen Inhalten durchsuchen müssten, zumal dies mit Kosten verbunden sei. Stattdessen müssten die Anbieter von Videoplattformen Urheberrechtsverletzungen aktiv entgegentreten.
Verhältnisse wie bei Musik-Raubkopien?Der Geschäftsführer der RTL-Tochter RTL interactive, Constantin Lange, forderte ARD und ZDF auf, ihre Sendungen nicht im großem Umfang kostenlos im Internet auf Abruf anzubieten. Sollten ARD und ZDF ihre Sendungen kostenlos anbieten, konterkariere dies die Geschäfte der privaten Sender, sagte Lange. Sollten Nutzer sich an kostenlose Angebote gewöhnen, seien Bezahldienste nicht mehr möglich. Dies könne ähnliche Auswirkungen haben wie auf die Musikindustrie, die nach dem Aufkommen verschiedener Tauschbörsen im Internet extreme Umsatz- und Gewinneinbrüche verzeichnet habe.
Bei den so genannten On-demand-Angeboten können Zuschauer Fernsehsendungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Internet abrufen und anschauen. Die Senderfamilien RTL und ProSieben/Sat1 betreiben mit RTL now und Maxdome derartige Angebote, der Abruf von Sendungen ist jedoch meist kostenpflichtig. (epd)