netzeitung.deSchon für den Computer GEZahlt? II

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Seitdem die GEZ auch Gebühren für PCs und Handys kassiert, sind viele verunsichert. Im zweiten Teil des Berichts geht es um die Pflichten von WG-Bewohnern und die Methoden der GEZ-Fahnder.

Ob damit tatsächlich die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden, ist egal - solange der Empfang technisch möglich ist, also wenn Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.

Allerdings haben alle Besitzer von Rundfunkempfangsgeräten laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag generell die Pflicht, diese bei der GEZ anzumelden. Wer eine Anmeldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann.

Nicht in die Wohnung lassen
Man muss die so genannten GEZ-Fahnder aber nicht in die Wohnung lassen. «Sie verfügen über keinerlei hoheitliche Gewalt. Ihnen gegenüber besteht keine Auskunftspflicht und schon gar keine Pflicht zur Duldung einer Wohnungsdurchsuchung», erklärt die Verbraucherschützerin. Verschaffe sich ein solcher «Fahnder» ungebeten Zutritt, mache er sich im Gegenteil sogar strafbar.

Verbraucherschützer kennen die Klagen über die GEZ. Vor allem deren freie Mitarbeiter scheinen Missfallen zu erregen. «Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass GEZ-Mitarbeiter sehr forsch auftreten und sie mit Forderungen und Verdächtigungen konfrontieren», sagt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wiechers.

Privates Radio am Arbeitsplatz kostet
Dazu kommen die äußerst komplizierten Regelungen der Gebühreneintreiber: In vielen Fällen dürften Verbraucher unabsichtlich zu wenig oder auch zu viel an Gebühren bezahlen. Wer Radio und Fernsehen privat angemeldet hat, muss ein weiteres Radiogerät anmelden, wenn er es am Arbeitsplatz nutzt. Stellt es jedoch der Arbeitgeber zur Verfügung, muss er stattdessen bezahlen. Und Rundfunkteilnehmer mit einer Ferienwohnung oder zwei Wohnsitzen müssen für beide Wohnorte die Gebühren abführen.

Ehepaare, die zusammen leben, müssen nur einmal Rundfunkgebühren entrichten. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren und Wohngemeinschaften aus: Für gemeinsam verwendete Geräte reicht eine Anmeldung. Werden aber von nicht zahlenden Mitgliedern weitere Geräte im eigenen Zimmer oder Auto genutzt, so werden auch sie gebührenpflichtig.

Ende in Sicht
Bei alledem setzt die Zentrale setzt nur um, was die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden. Es sind die Ministerpräsidenten, die nach einer Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) die Rundfunkgebühren festlegen. Experten gehen allerdings davon aus, dass die jetzige Form der Gebührenfinanzierung nicht mehr lange Bestand haben wird. Die Ministerkonferenz der Länder hat sich bereits 2006 dafür ausgesprochen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu modernisieren. Dass die Gebühren dann weiterhin nach dem Besitz einzelner Geräte abgerechnet wird, gilt als unwahrscheinlich.

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