Schon für den Computer GEZahlt? II
09.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Allerdings haben alle Besitzer von Rundfunkempfangsgeräten laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag generell die Pflicht, diese bei der GEZ anzumelden. Wer eine Anmeldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann.
Verbraucherschützer kennen die Klagen über die GEZ. Vor allem deren freie Mitarbeiter scheinen Missfallen zu erregen. «Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass GEZ-Mitarbeiter sehr forsch auftreten und sie mit Forderungen und Verdächtigungen konfrontieren», sagt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wiechers.
Dazu kommen die äußerst komplizierten Regelungen der Gebühreneintreiber: In vielen Fällen dürften Verbraucher unabsichtlich zu wenig oder auch zu viel an Gebühren bezahlen. Wer Radio und Fernsehen privat angemeldet hat, muss ein weiteres Radiogerät anmelden, wenn er es am Arbeitsplatz nutzt. Stellt es jedoch der Arbeitgeber zur Verfügung, muss er stattdessen bezahlen. Und Rundfunkteilnehmer mit einer Ferienwohnung oder zwei Wohnsitzen müssen für beide Wohnorte die Gebühren abführen.
Ehepaare, die zusammen leben, müssen nur einmal Rundfunkgebühren entrichten. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren und Wohngemeinschaften aus: Für gemeinsam verwendete Geräte reicht eine Anmeldung. Werden aber von nicht zahlenden Mitgliedern weitere Geräte im eigenen Zimmer oder Auto genutzt, so werden auch sie gebührenpflichtig.

