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Schon für den Computer GEZahlt?

09. Mrz 2007 07:15
Anmelden oder nicht? Netzfähige Computer.
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Seitdem die GEZ auch Gebühren für PCs und Handys kassiert, sind viele verunsichert: Wer muss was bezahlen? Netzreporterin Caroline Benzel hat den Durchblick.

«Ich hasse die GEZ.» Solche und ähnlich leidenschaftliche Formulierungen finden sich in Internet-Foren, die sich mit dem Thema Rundfunkgebühren befassen. Keine Frage: Nur wenige Institutionen sind so unbeliebt wie die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Mehr in der Netzeitung:
  • Razzia bei der GEZ 23. Jan 2007 11:21, ergänzt 12:55
  • Streit um Filter-Software gegen GEZ-Gebühr 30. Nov 2006 16:58
  • PC-Gebühr-Entscheidung empört Unternehmer 20. Okt 2006 13:59
  • Das hängt auch mit einer allgemeinen Verwirrung zusammen. Viele Menschen wissen nicht, ob und welche Rundfunkgebühren sie bezahlen müssen. Vor allem die Einführung von Gebühren für internetfähige Computer, Handys und PDAs im Januar hat für zusätzliche Verwirrung gesorgt.

    Hatten private Haushalte bisher für ihren Radio- und Fernsehempfang eine GEZ-Gebühr von 17,03 Euro monatlich zu entrichten, so gibt es seit Anfang 2007 eine zusätzliche Gebührenpflicht für «neuartige Rundfunkempfangsgeräte». Und das sind auch internetfähige PCs, Laptops, PDAs und Handys. Die Gebühr wurde bereits im Rundfunkgebühren-Staatsvertrag beschlossen, die Umsetzung aber bis Anfang 2007 ausgesetzt worden. Das zusätzliche Entgelt beträgt 5,52 Euro pro Monat und entspricht der Gebühr für den Radioempfang. Doch die neuen Gebühren gelten nicht für jeden.

    Gebührenbefreiung für Privatpersonen

    «Privatpersonen sind von dieser Änderung in der Regel nicht betroffen», sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer bereits Gebühren für Fernsehen oder Radio bezahle, werde nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Die «neuartigen Rundfunksempfangsgeräte» fallen unter die so genannte Zweitgerätebefreiung.

    Anders sieht es bei Freiberuflern, Firmen und Gewerbetreibenden aus. Wenn sie noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen sie deshalb für ihre Computer pauschal 5,25 Euro im Monat bezahlen. Da Firmen und Gewerbetreibende ihre Steueranmeldung per Internet abwickeln müssen, können sie schlecht behaupten, keinen internetfähigen PC zu besitzen.

    Die Anzahl der Computer ist für die Höhe der Gebühren nicht entscheidend, wohl aber die Anzahl der Betriebsstätten. Firmen mit drei Standorten müssen auch dreimal die PC-Gebühren bezahlen – aber nur wenn bislang keine herkömmlichen Rundfunkgeräte wie Fernseher oder (Auto-Radio) angemeldet waren.

    Autoradio schützt vor PC-Gebühr

    Freiberufler, die zu Hause ein Büro betreiben, müssen auch dann die PC-Gebühr abführen, wenn sie bereits privat Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch für das Autoradio in einem beruflich genutzten Wagen. Ist das Auto-Radio angemeldet, entfällt die Gebühr für den PC, da in diesem Fall bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für den Beruf angemeldet ist. Trostpflaster: Die Rundfunkgebühren für Auto-Radio und Computer sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.

    Bevor die Rundfunkgebühren für PCs eingeführt wurden, hatten verschiedene Unternehmen versucht, einen Ausweg aus der Gebührenpflicht zu finden. So sollte die Sperrung der ARD- und ZDF-Websites, die Firmen von ihrer Zahlungspflicht befreien. Eine Firma hatte sogar eine Software entwickelt, die das Empfangen von Fernseh- und Radio-Formaten verhindern sollte.

    GEZ-Filter ohne Wirkung

    Nach Ansicht von ARD und ZDF ändern solche «GEZ-Filter» nichts an der Zahlungspflicht der Anwender. Nach gesetzlicher Definition gilt jeder als Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält – egal ob er das Angebot nutzt oder nicht. Und Rundfunkgeräten sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

    Dazu gehören neben normalen Radios und Fernsehgeräten auch Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone und PDAs mit UMTS- oder Internetanbindung, internetfähige PCs, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil.

    Hier gehts weiter zum zweiten Teil .

     
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