21. Feb 2007 16:29
Die niederländische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kinderpornografie im Onlinespiel «Second Life». Und sie muss die Frage klären, ob «Sex mit virtuellen Kindern» strafbar ist.
Die Staatsanwaltschaft wolle nun Musterprozesse führen. Es gelte zu entscheiden, ob die Justitz auch virtuelle Straftaten ahnden könne. Handelt es sich um Kinderpornografie, wenn sich hinter einer virtuellen Spielfigur (Avatar) in Gestalt eines Kindes ein Erwachsener verbirgt? Um diese Frage zu beantworten, wolle man prüfen, ob das Betrachten sexueller Handlungen von kindlich gestalteten Spielfiguren den sexuellen Missbrauch von Kindern im realen Leben stimulieren könne.
Strafbar dürfte in jedem Fall der Austausch realer Kinderpornografie innerhalb von «Second Life» sein. Virtuelle Swingerclubs mit Hardcore-Pornos an den Wänden gehören dort zu den populärsten Plätzen.
Zahlreiche Medienberichte hatten das Interesse an dem mit einer eigenen Währung kommerziell ausgerichteten Internetprojekt genährt. Zahlreiche Unternehmen engagieren sich in der bereits 2003 von der US-Firma Linden Lab gegründeten Internet-Sphäre. So sind Hersteller von Sportbekleidung und große Unternehmen wie der Axel-Springer-Verlag oder Mercedes Benz dort bereits vertreten. (epd/NZ)