28.12.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Telefonieren
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Seit 2003 ist die Bundesnetzagentur mit dem Kampf gegen Missbrauch von 0190er- und 0900er-Mehrwertdienste- Rufnummern betraut. Kostentricks mit so genannten Dialern werden seitdem immer seltener.
In etwas mehr als drei Jahren sind nun 100.000 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern wegen Rufnummernmissbrauchs bei der Bundesnetzagentur eingegangen: Darunter Beschwerden wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdienste- Rufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, der Verwendung von Dialern sowie unerwünschte Anrufe, so genannter Telefon- Spam.
Die Bundesnetzagentur kann nach entsprechenden Ermittlungen mit verschiedenen Maßnahmen gegen den Missbrauch vorgehen, diese reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und dem Inkasso der berechneten Gebühren.
Ging es letztendlich vor Gericht, konnte sich die Bundesnetzagentur bislang immer durchsetzen. Außerdem hat sie in etwa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
So haben sich im Bereich Dialer im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch rund 21.000 waren. Dies führt die Behörde vor allem auf die Pflicht für Anbieter zurück, vor Aufbau jeder der teuren Onlineverbindungen die Zustimmung des Nutzers einzuholen. So sollen anfallende Kosten schon vor Entstehen für den Verbraucher erkennbar sein. (nz/ Golem.de)