Radiomitschnitt-Dienst macht weiter
19.12.2006
Herausgeber: netzeitung.de
«Unseres Erachtens ist dieses Vorgehen vom Recht auf Privatkopie gemäß Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes gedeckt», sagen die Anwälte Christian Solmecke und Sven Dierkes, die Mp3flat.com in dem Rechtstreit vertreten. Nach Angaben von Solmecke und Dierkes hält die Gema den umgestalteten Dienst nun für legal.
Die Gema hatte Mp3flat.com abgemahnt, weil «dort automatisiert Radioprogramme mitgeschnitten und die massenhaft entstandenen Kopien von Musikwerken im mp3-Format zum Download angeboten» wurden. Die Betreiber hätten jedoch nicht die hierfür erforderliche Lizenz für die Nutzung der Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverleger eingeholt. (nz)

