16. Dez 2006 08:24
Künftig haben Handy- Kunden Anspruch auf eine Warn-SMS, wenn sie bestimmte Kosten überschreiten. So sind etwa Jugendliche besser vor Schulden geschützt.
Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen im Telekommunikationsrecht gebilligt, die vor allem junge Handynutzer besser vor Verschuldung schützen sollen. Kern des Gesetzes ist eine bessere Preisinformation, wie das Bundesverbraucherministerium erläuterte. So müssen Anbieter etwa künftig beim Herunterladen von Klingeltönen und Logos ab einem Betrag von zwei Euro den Preis vorher angeben.Zudem haben Kunden Anspruch auf eine kostenlose Warn-SMS, wenn sie einen Betrag von 20 Euro innerhalb eines Monats durch Kurzwahldienste im Abonnement erreichen. Weiterhin kommen Abonnementverträge über Kurzwahl-Dienste erst nach Mitteilung der Vertragsbedingungen per SMS zu Stande. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für Teile des Gesetzes gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist. (AP)