Juristische Fallen im Web
06.12.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Wer im Internet etwas veröffentlicht - ob Text, Bild, Audio oder Video - sollte dabei bestimmte Regeln beachten. Dass zum Beispiel Beleidigungen auch in Online-Foren verboten sind, ist hinreichend bekannt. Doch viele andere Rechtsverletzungen sind für Laien nicht auf den ersten Blick zu erkennen. So kann es etwa Ärger geben, wenn das private Ebay-Angebot zu umfangreich und dadurch gewerblich wird, oder wenn der Betreiber einer privaten Homepage auf eine Seite mit illegalem Inhalt verlinkt.
Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums. So entschied das Hamburger Landgericht im Jahr 2005, dass die Betreiber des Forums von «heise.de» für die Beiträge ihrer Nutzer verantwortlich seien. Auch andere Web-Kommunikationsformen wie Weblogs, Gästebücher oder Chats seien von dieser Rechtsprechung betroffen, warnt Heidrich: «Es gibt zurzeit ziemlich viele Abmahnungen, die an Betreiber von Internetforen gerichtet sind.» Dabei fordere das so genannte Teledienstgesetz nur, dass Forenbetreiber rechtswidrige Inhalte entfernen, sobald sie diese entdecken - nicht aber, dass sie gezielt danach suchen müssen.
Aus Sicht des Rostocker Rechtsanwalts Johannes Richard ist ein Rechtsstreit wegen eines Forenbeitrags jedoch weniger wahrscheinlich als wegen eines Angebots in einem Internetauktionshaus wie Ebay. «Viele Leute verkaufen privat bei Ebay und wissen nicht, dass sie ab einer bestimmten Menge verkaufter Artikel als gewerbliche Händler gelten. Da wird häufig abgemahnt.» Am sichersten sei es, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, oder die Dinge, die man versteigern möchte, zu einer Ebay-Agentur zu geben, rät Richard.
Um Abmahnungen vorzubeugen, bringen viele Webseitenbetreiber einen so genannten Disclaimer auf ihrer Seite unter - einen Text, in dem sie sich von den Inhalten der von ihnen gelinkten Seiten distanzieren. «Solche Disclaimer sind ebenso absurd wie wirkungslos», sagt Rechtsanwalt Till Kreutzer aus Hamburg, der auch im Verein Mikro aktiv ist. «Entscheidend für die Haftung für fremde Inhalte ist nicht, ob man schreibt, dass man sich hiervon distanziert. Entscheidend ist vielmehr, dass man dies auch ernsthaft tut.» Ein fremdes, illegales Angebot auf der eigenen Seite anzupreisen, ist demnach weitaus riskanter als fremde Inhalte - etwa die Ergebnisse einer Suchmaschine - neutral zu präsentieren.
«Grundsätzlich wäre ich auch vorsichtig, auf irgendwelche Musikstücke zu verlinken», sagt der Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock. Liegt trotz aller Vorsicht eine Abmahnung im Briefkasten, rät der Internet-Rechtsexperte, nichts zu unterschreiben oder zu bezahlen, ohne sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen. (dpa)

