netzeitung.deStreit um Filter-Software gegen GEZ-Gebühr

 Herausgeber: netzeitung.de

GEZ-Antragsformulare (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe GEZ-Antragsformulare
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Nach Ansicht von ARD und ZDF wird die GEZ-Gebühr für internetfähige PC auch dann fällig, wenn auf dem Computer ein Filter installiert ist. Das sieht ein Software-Unternehmen jedoch anders.

Computer fallen nach Ansicht von ARD und ZDF auch dann unter die neue Rundfunkgebührenpflicht, wenn auf ihnen der so genannte «GEZFilter» installiert ist. In einem Schreiben an die Deutsche Gesellschaft für Software Sicherheit (DGFSS) habe der Vorsitzende der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebührenrecht, Hermann Eicher, diese Rechtsauffassung klar gestellt, teilte der Südwestrundfunk am Donnerstag mit.

Die DGFSS bietet im Internet eine Software mit dem Namen «GEZFilter» an. Nach Ansicht des Unternehmens fallen Computer, auf denen die Software installiert ist, nicht mehr unter die Gebührenpflicht, da mit ihnen keine Fernseh- oder Radioprogramme mehr zu empfangen seien. Das Unternehmen stützt sich auf drei Rechtsgutachten.

Für internetfähige PCs wird vom 1. Januar 2007 an eine Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Nicht jeder Haushalt muss die neue PC-Gebühr zahlen. Die meisten Computer fallen unter die Zweitgeräteregelung, wenn schon ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist. (nz)