Media Markt scheitert mit Abmahnungen
Bei den Abmahnungen dominiere das «Gebührenerzielungsinteresse», warf das Landgericht der Elektro-Kette vor. Die Anträge würden «nahezu wortidentisch» und in «textbaussteinartigen» Schriftsätzen verfasst. Konkret wirft Media Markt den Kleinhändlern vor, einen Teil ihres Gewinns über die Versandkosten zu erwirtschaften.
Die Media-Saturn-Holding wies die Auffassung des Münchner Gerichts als «absolute Minderheitenmeinung zurück». Andere Kammern hätten in «mündlichen Verhandlungen durch entsprechende Einlassungen der Vorsitzenden ebenso wie durch ihre Urteile sehr deutlich» eine andere Auffassung vertreten, sagte ein Konzernsprecher der Zeitung. (nz)

