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Media Markt scheitert mit Abmahnungen

12. Nov 2006 12:04, ergänzt 15:26
Media Markt - Filiale
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Ein bayerisches Landgericht hat mehrere Abmahnungen der Elektro-Kette Media Markt gegen Internet-Shops zurückgewiesen. Die Elektro-Kette hält die Kritik für eine «Minderheitenmeinung».

Das Landgericht München hat in sechs Verfahren Anträge von Media Märkten gegen kleinere Händler als «missbräuchlich und damit unzulässig» zurückgewiesen. Das sagte Richter Peter Guntz der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung».

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Das Landgericht habe in zwei Monaten insgesamt 80 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhalten, an einem Tag sogar 18 Eilanträge, berichtet das Blatt. Ein Anwalt sprach von mehr als 1000 Fällen von Abmahnungen gegen Kleinhändler und Internet-Shops. Media Markt dementierte diese Zahl, ohne eine andere zu nennen.

Bei den Abmahnungen dominiere das «Gebührenerzielungsinteresse», warf das Landgericht der Elektro-Kette vor. Die Anträge würden «nahezu wortidentisch» und in «textbaussteinartigen» Schriftsätzen verfasst. Konkret wirft Media Markt den Kleinhändlern vor, einen Teil ihres Gewinns über die Versandkosten zu erwirtschaften.

Die Media-Saturn-Holding wies die Auffassung des Münchner Gerichts als «absolute Minderheitenmeinung zurück». Andere Kammern hätten in «mündlichen Verhandlungen durch entsprechende Einlassungen der Vorsitzenden ebenso wie durch ihre Urteile sehr deutlich» eine andere Auffassung vertreten, sagte ein Konzernsprecher der Zeitung. (nz)

 
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