T-Online darf Nutzer-Daten nicht speichern
07.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ein T-Online-Kunde hat sich vor Gericht gegen den Internetanbieter durchgesetzt: Seine Verbindungsdaten dürfen nicht unnötigerweise gespeichert werden. Bis jetzt gilt das aber nur für ihn.
Der T-Online-Kunde Holger Voss hat sich mit seiner Klage gegen das Unternehmen wegen unzulässig gespeicherter Verbindungsdaten durchgesetzt. Der Internetanbieter
habe seine Daten unnötigerweise gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, urteilte das Landgericht Darmstadt.
Die Speicherung der Daten sei nur zu Abrechnungszwecken zulässig. Da er aber eine Flatrate genutzt habe, sei sie in seinem Fall überflüssig gewesen, argumentierte Voss und setzte sich damit vor Gericht endgültig durch. T-Online wurde verurteilt, die Zuordnung der jeweiligen IP-Adresse zum Kläger nach Verbindungsende zu löschen. Eine Revision gegen den Spruch ließ das in zweiter Instanz urteilende Landgericht nicht zu.
Monatelange DatenspeicherungT-Online speichert laut Voss, mit welcher Internetadresse sich ein Kunde jeweils im Internet bewegt. In Verbindung mit so genannten Logfiles ermögliche das, angewählte Internetseiten, E-Mail-Kontakte und anderes nachzuvollziehen. Diese IP-Adressen und weitere Daten würden bis 80 Tage nach dem Versand der Rechnung aufbewahrt.
Gegen diese Praxis hatte der 33-Jährige aus Münster geklagt. Hintergrund ist ein Prozess gegen Voss aus dem Jahr 2002, als Internetdaten von T-Online als Beweise für seine angebliche Billigung von Straftaten im Internetforum von «Telepolis» herangezogen wurden. Voss wurde damals freigesprochen.
Möglicher EinzelfallDas Urteil ist allerdings nur für Rechnungen der Deutschen Telekom
an den Kläger wirksam: Der Konzern will dem Urteil nur in diesem einen Fall nachkommen. Die Löschung der Daten anderer Kunden verweigert das Unternehmen laut Voss bislang.
Daher habe er zusammen mit einem Juristen einen Mustertext für eine Klage entworfen, damit auch andere Kunden gegen die Speicherung ihrer Daten vorgehen. Die Rechtslage könnte sich allerdings bald ändern: Sowohl EU und wie auch Bundesregierung planen, Provider zu einer Vorratsdatenspeicherung zu verpflichten. (Golem.de/nz)