Telefon-Werbung nimmt trotz Verbot nicht ab
31.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Die Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts ist am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben. «Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen durch Vertreter und Call Center ausrichten», sagte Müller. Deshalb will man mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, um Vorschläge zur Eindämmung dieser Gesetzesverstöße zu unterbreiten.
Vier Unternehmen habe man auf Grund von Beschwerden bislang zwar abmahnen können, doch würden die Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen an deren Geschäftsstrategie nichts ändern, so Müller. Um den Spieß umzudrehen, sollten Verträge, selbst wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden, künftig nichtig sein und die Betroffenen das Recht auf Schadensersatz bekommen. Außerdem wäre es sicher hilfreich, wenn die Entschuldigung nicht mehr gelten würde, dass übereifrige Mitarbeiter ohne Wissen des Unternehmens Werbeanrufe getätigt haben. (Golem.de)

