05.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Klaus Kinski 1985
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Frage wie lange Persönlichkeitsrechte noch nach dem Ableben gelten, sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen. Im Streit um eine Internet-Adresse mussten Klaus Kinskis Erben jetzt zurückstecken.
Die Erben des 1991 verstorbenen Schauspieler Klaus Kinski haben beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Prozess um eine Internetseite mit dem Namen des berühmten Schauspielers verloren. Die Richter verkündeten das Urteil am Donnerstag.
Schutz endet nach zehn JahrenSo könnten zwar auch die Nachkommen bekannter Persönlichkeiten grundsätzlich Geldansprüche einklagen, die sich aus einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihrer prominenten Ahnen ergeben. Dieser Schutz ende aber nach zehn Jahren, entschied das Karlsruher Gericht
(Az: I ZR 277/03).
Die Erben hatten einem Ausstellungsmacher untersagen wollen, unter der Internetadresse www.kinski-klaus.de für seine Schau zu werben.
Frist gibt RechtssicherheitDie Frist, die aus der gesetzlichen Regelung zum Schutz des Rechts am eigenen Bild abgeleitet werde, diene der Rechtssicherheit, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Außerdem ermögliche die Frist eine Auseinandersetzung mit Leben und Werk prominenter Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit.
Ob die Erben damit innerhalb der Frist die Nutzung des Namens hätten verbieten können, musste der BGH nicht abschließend entscheiden. Diese Frage bedürfe im Einzelfall einer sorgfältigen Abwägung, bei der auch die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst zu berücksichtigen sei. Die Befugnisse der Erben dürften es nicht ermöglichen, «die öffentliche Auseinandersetzung mit Leben und Werk der Person zu kontrollieren oder gar zu steuern», teilte das Gericht mit. (dpa)