28.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
'Offiziellen Mitteilung': Phishing-Mail
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In Überlingen ist ein Mann verurteilt worden, weil über sein Konto betrügerische Online-Überweisungen abgewickelt wurden. Er war als einer von vielen nichts ahnenden Mittelmännern angeworben worden.
Das Amtsgericht Überlingen hat Strafbefehl gegen einen Mann erlassen, der sich Phishing-Betrügern als Helfer zur Verfügung gestellt hatte. Der Angeklagte, ein 46-jähriger Mann aus Meersburg, wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.
Wie der Online-Dienst Heise berichtet, hatten die Betrüger den Mann instruiert, sein Konto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen, eingegangenes Geld dann bar abzuheben und per Western Union ins Ausland zu transferieren. Insgesamt waren auf dem Konto 2211 Euro eingegangen zu der Transaktion kam es allerdings nicht mehr, da die Bank des geschädigten Kontoinhabers den Betrug bemerkte und beide Konten sperren ließ.
Das Einspannen von Mittelsmännern für den Transfer von durch Phishing-Mails erlangtes Geld ist gängige Praxis bei den Betrügern: Zwar können sie Geld von fremden Konten aus überweisen, wenn es ihnen gelungen ist, an PIN- und TAN-Nummern eines Online-Banking-Kunden zu kommen allerdings ist ein Strohmann nötig, um den Transfer abzuwickeln, ohne selbst aufzufallen.
«Finanzagent»Seit einiger Zeit häufen sich daher Spam-Mails, in denen eine Anstellung als «Finanzagent» oder «Finanzmanager» versprochen wird eine vornehme Umschreibung für die Tätigkeit als oft in gutem Glauben handelnder Mittelsmann der Phishing-Täter. Dabei ist eine Entdeckung nur eine Frage der Zeit, da es für die Polizei keine Schwierigkeit darstellt, den Inhaber eines deutschen Kontos zu ermitteln, auf das betrügerische Überweisungen vorgenommen werden.
Eine Tatsache, die auch dem Angeklagten in Überlingen zum Verhängnis wurde. Dabei begründete das Gericht den Strafbefehl damit, der Mann habe Finanzdienstleistungen ausgeführt, ohne im Besitz der nötigen Genehmigung zu sein. In vergleichbaren Fällen hatte es aber auch schon Verurteilungen wegen Geldwäsche oder Beihilfe zum Computerbetrug gegeben. (nz)