27.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
GEZ akzeptiert keine Sperrungen: Rundfunkgebühren sollen bald auch für Internet-PCs fällig werden
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Eine angebliche GEZ-freie Internet-Flatrate hat ein Internet-Provider angekündigt. Doch die Gebührenzentrale mag der Argumentation nicht folgen.
Die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) hat einem Internet-Anbieter widersprochen, der sagt, die Umgehung der Rundfunkgebühr für Computer sei möglich. Der Internet-Provider Interoute will ab 2007 eine Flatrate anbieten, bei der der Zugang zu den Websites der öffentlich-rechtlichen Sender gesperrt ist. Damit, so die Interoute-Logik, ließe die Rundfunkgebühr umgehen.
Bei GEZ allerdings misst man dem Angebot keine große Relevanz bei: «Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist, dass die Möglichkeit besteht, mit einem neuartigen Rundfunkgerät Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiedergeben zu können», sagte GEZ-Sprecher Willi Rees dem IT-Onlinedienst «golem.de». «Daran ändert auch das Herausfiltern bestimmter Angebote - hier die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts.»
Ähnliche Ideen hatten keinen ErfolgFür die GEZ ist ein Internet-PC nichts anderes als ein neuartiges Rundfunkgerät. Und laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag werde ein Rundfunkgerät dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, «unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme» empfangen werden können, so Rees.
Der GEZ könnte dabei die Tatsache helfen, dass es im Fernseh-Bereich immer wieder ähnliche Vorstöße gegeben hatte. Doch nie war es gelungen, durch eine Sperrung der öffentlich-rechtlichen Programme der Rundfunkgebühr zu entkommen.
Die Rundfunkkommission berätDie von den Intendanten von ARD und ZDF geplante Vereinbarung, die Rundfunkgebühren auf Internet-PCs wie für Radiogeräte im Rahmen des Rundfunkgebühren- Staatsvertrages auf 5,52 Euro festzulegen, stößt vor allem auf Kritik aus Reihen der Wirtschaft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch benachteiligt, sofern die vorgeschlagene Regelung 2007 in Kraft tritt. Derzeit beschäftigt sich die Rundfunkkommission der Länder mit der Angelegenheit.
Zum Thema Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte merkte der GEZ-Sprecher allerdings noch an, dass im privaten Bereich «so gut wie keine zusätzlichen neuartigen Rundfunkgeräte anzumelden sind, da hier die Zweitgerätefreiheit» herrsche. Für den Bereich der nicht ausschließlich privaten Nutzung gebe es «in Verbindung mit den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten auch erstmals eine weitreichende Zweitgeräteregelung, die immer dann greift, wenn bereits für die Betriebsstätte ein herkömmliches Rundfunkgerät - wie zum Beispiel ein Autoradio - angemeldet ist», so Rees. «In diesen Fällen gelten alle Internet-PCs als gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen nicht angemeldet zu werden.»
Interoute-Sprecher Panos Meyer sagte «golem.de», er habe bisher keine so ausführliche Stellungnahme von der GEZ erhalten. «Es bleibt spannend.»(nz/ Golem.de)