20.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Die neue Website zur Modernisierung der Verwaltung: Verwaltung-innovativ.de
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Mit E-Government 2.0 hat die Bundesregierung ihr neues Programm zur Digitalisierung der Verwaltung vorgestellt. Die Netzeitung hat sich den aktuellen Stand und die Bedingungen zum Ausbau des Internet-Angebots des Bundes angesehen.
Von Julia NiemannBis zum Jahre 2010 will die Bundesregierung Deutschlands Verwaltung übergreifend modernisiert und digitalisiert haben. Entsprechende Ziele sind im Programms «Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen» formuliert, zu dem auch das «E-Government 2.0»-Programm gehört. Damit wird dem Thema E-Government - eine Verwaltung also, die mit Hilfe elektronischer Kommunikation gestaltet wird - wieder eine Priorität verliehen. Nach dem Abschluss der Initiative BundOnline 2005 war das Thema trotz des wachsenden Interesses der Bürger an der Möglichkeit, Behördengänge online zu erledigen, etwas ins Abseits geraten. Noch beklagen viele Bürger die wenig kundenfreundlichen Verwaltungsstellen in Deutschland, die zum Ruf des Landes beitragen, eine Servicewüste zu sein. Das soll sich ändern.
Vor allem an einer Länder und Kommunen übergreifenden Modernisierung hat es bis jetzt gehapert. Zwar bieten hier und da Bundesländer und Kommunen ihren Bürgern vereinzelt E-Government-Dienstleistungen, die den mühsamen Gang zum Amt ersparen oder zumindest erleichtern. Aber um den Anschluss an die E-Government-Avantgardisten Österreich und England nicht zu verpassen, ist es notwendig, dass sich die digitalisierten Behörden unter einander vernetzen und innereuropäische Grenzen überschreiten. Im Rahmen des E-Government 2.0-Programms ist nun geplant, dass die bestehenden elektronischen Inseln bei Bürgern, Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen miteinander verbunden werden.
Gegenseitiges Geben und NehmenZunächst geht es beim E-Government darum, dass Bürger übers Internet mit ihrem Staat in Kontakt treten, Informationen erhalten und Formulare runterladen bestenfalls sogar ausfüllen können da hat Deutschland im Ländervergleich einiges aufzuholen. So ist es zum Beispiel im Jahre 2006 in Deutschland Hundehaltern immernoch nicht möglich, online ihren Hund zur Hundesteuer anzumelden. Andere Länder haben das bereits eingeführt. Mit den sich rasant weiterentwickelnden technisch-elektronischen Möglichkeiten rückt ein Anspruch für viele mehr in den Vordergrund: Ein Bürger hat Rechte und Pflichten gegenüber seinem Staat; ebenso hat jedoch der Staat Pflichten gegenüber seinen Bürgern.
Befürworter eines Ausbaus des E-Government weisen darauf hin, dass ein Staat, der seinen Bürgern äußerste Flexibilität, Wohnortwechsel oder Pendeln für den Job und variable Arbeitszeiten abverlangt, nicht gleichzeitig erwarten kann, dass diese Bürger sich an die behördlichen Öffnungszeiten halten, die zum Teil noch aus den 50er Jahren stammen. Der Bürger sollte vielmehr ein Recht darauf haben, dass sein Staat ihm die selbe Flexibilität entgegen bringt, die ihm abverlangt wird.
Das sieht die Bundesregierung jetzt offenbar genauso und hat ihr Programm E-Government 2.0 entwickelt. Im Jahre 2010 soll es dann so weit sein, dass allen Bürgern staatlich zertifizierte Bürger-Portale zur Verfügung stehen und die gewünschten Online-Dienstleistungen des Staates elektronisch genutzt werden können.
Informationskosten senkenDass soll auch für die Wirtschaft gelten: Durch ein Zusammenarbeiten von Wirtschaft und Verwaltung sollen die Bürokratiekosten reduziert und der Wirtschaftsstandort Deutschlands gestärkt werden. E-Government-Lösungen können einen Beitrag leisten, die Informationskosten zu senken, die bei Unternehmen entstehen, wenn beispielsweise statistische Meldungen in Zukunft online erledigt werden können. Außerdem ließen sich große Mengen Papier auf diese Weise einsparen.
In erster Linie ist die Idee von E-Government 2.0 jedoch, durch den schnelleren und unkomplizierteren Dienst am Bürger, an Unternehmen oder Institutionen unter Einsatz von Informationstechnologien grundsätzlich Kosten für den Staat zu sparen. Wenn sich das Personal nicht mehr mit den täglichen Anfragen der Bürger beschäftigen muss, weil diese sich durch eine Interaktivität des Geschäftsverkehrs plötzlich selbst helfen können, wird Raum geschaffen für die zügigere Bewältigung komplexerer Aufgaben. So verspricht sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einer Erklärung anlässlich der Veröffentlichung des Programms «erhebliche Einsparungen» durch die Bündelungen von gleichartigen Serviceleistungen in beispielsweise der Personalverwaltung sowie im Haushalts- und Rechnungswesen zu wenigen Dienstleistungszentren.
Bis jetzt wird der Bürger im Netz allerdings vielerorts lediglich informiert, mitunter lassen sich Formulare herunterladen, zu Interaktionen kommt es jedoch noch nicht. Das entspricht laut einer Studie der Unternehmensberatung Capgemini nur einem Online-Umsetzungsgrad von 75 Prozent der Umsetzung bei Online Verfahren. So entspricht die Bereitstellung von Informationen 25 Prozent, downloadbare Formulare 50 Prozent und online ausfüllbare Formulare 75 Prozent, während mögliche Transaktionen eine 100 prozentigen Umsetzung bedeuten.
Vorbild ÖsterreichWeiter sind da schon Deutschlands Nachbarn aus Österreich. Sie belegten in einem europaweiten Vergleich des Unternehmens den ersten Platz die Bundesrepublik lediglich Platz 19 von 28. Österreich hat mittlerweile eine 90 prozentige Umsetzung bei Online-Verfahren erreicht. 2001 lag die Umsetzungsquote noch bei beiden Ländern bei 40 Prozent. Dass die Österreicher inzwischen soviel weiter sind als die Deutschen liegt laut dem Leiter des Bereichs Public Services bei Capgemini, Tom Gensicke, an deren Bundeskanzler Wolfgang Schüssel.
Er habe das Thema vor fünf Jahren zur Chefsache erklärt - mit sichtbarem Erfolg: «Deutschland verharrt auf der Ebene der einfachen Bereitstellung von Dienstleistungen, während andere Länder wie Österreich oder Schweden bereits intelligente E-Government-Lösungen der nächsten Generation entwickeln», sagte Gensicke der Netzeitung. «Sie lassen historische Behördenstrukturen zurück und orientieren sich stattdessen an den Bedürfnissen der Nutzer.»
Auch Deutschland plant, sich künftig mehr an den Bedürfnissen der Nutzer zu orientieren und permanente Bedarfanalysen durchführen. Durch den ständigen Dialog mit den Anwendern sollen laut des neuen Programms priorisierte Dienstleistungen weiterentwickelt werden. Denn, so die sich in dem Programm niederschglagende Erkenntnis, Nutzer differenzieren nicht, ob die Verwaltungsdienstleistungen von Ländern oder Kommunen oder vom Bund erbracht werden, sondern erwarten ein einheitliches durchgängiges Angebot.
Mehr InvestitionenAber um die in der im Juni 2006 vorgestellten, nationalen Strategie «Deutschland-Online» formulierten Ziele zu realisieren, nämlich die nationalen Initiativen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu bündeln, fehlten bisher die notwendigen finanziellen Mittel und das Personal. Das soll mit dem neuen Programm des Bundes offenbar anders werden, denn es sieht die «Bereitstellung von zentralen Unterstützungsleistungen» und ein Engagement des Bundesministeriums des Innern mit eigenen Ressourcen vor.
Potential zum WirtschaftsfaktorDamit Deutschland zu einem wichtigen Standortfaktor wird, muss sich die Umstellung auf computergestützte Behördenvorgänge mehr am Bedarf der Unternehmen orientieren, sagte auch Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer Gesellschaft, auf einem Fachkongress in Leipzig. Dann könnte die flächendeckende Einführung der elektronischen Verwaltung der deutschen Wirtschaft Einsparungen in Milliardenhöhe ermöglichen.
Aber auch der Staat kann mit erheblichen Kostenersparnissen rechnen. Allein der Bund rechnet schon jetzt mit jährlichen Kosteneinsparungen von rund 430 Millionen Euro bei insgesamt seit 2002 investierten 650 Millionen Euro in das derzeitige E-Government-Angebot. Das Problem bei diesen Ersparnis-Rechnungen ist, dass sich Effizienz und Effektivität von E-Government-Systemen schwer messen lassen. Deshalb entwickelt beispielsweise der deutsche Softwareanbieter SAP ein Programm zur Errechnung, Messung und Definition des ökonomischen, sozialen und politischen Gewinns von IT-Programmen im Bereich Regierung und öffentlicher Dienst.
Föderalismus und AufwandsersparnisSo schwer die Kostenersparnis auch zu berechnen sein mag, für den Bürger bedeuten E-Governmentdienstleistungen immer Aufwandsersparnis und mehr Flexibilität, wie an einigen Fallbeispielen nachzuvollziehen ist: so kann in Bremen das Hochzeits-Aufgebot via Internet bestellt und in Nordrhein-Westfalen Anzeigen bei der Polizei online erstattet werden. Essen will sogar als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes, über Sprache gesteuertes Informations- und Kommunikationsportal für den Kontakt zu Bürgern und Unternehmen einsetzen. Durch «e-Government per Telefon» sollen ab diesem Herbst Barriere- und Zugangsfreiheit zu Informationen der Stadt erhöht und die Kommunikation mit dem Bürger vereinfacht und intensiviert werden.
Ausmaß des Karolingischen BildungsreformAn diesen Beispielen ist aber auch zu sehen, dass sie bundesländerspezifisch und nicht speziell darauf ausgerichtet sind, sich mit anderen Behörden zu vernetzen. Dieser Föderalismus hemmt bis jetzt noch die zentrale Entwicklung von E-Government, die durch eine einheitliche, länderübergreifende Modernisierung möglich wäre: eine grundlegende Veränderung der staatlichen Strukturen durch die elektronischen Medien, wie es Pascal Johannssen in seinem Aufsatz «eGovernment neu denken» forderte. Und zwar über die Verwaltung hinaus und interdisziplinär. Dabei ist ihm durchaus klar, dass es sich dabei um einen der anspruchvollsten Versuche handelt, den Staat zu modernisieren. Allein das Projekt, die vielschichtigen Strukturen der Bürokratie aufzubrechen gleiche einer Aufgabe vom Ausmaß der Karolingischen Bildungsreform, so Johannssen.
Stellenwert definierenEine Website wie beispielsweise «London connects», die sich ausschließlich mit den Thema E-Government beschäftigt und unterschiedliche aktuelle Projekte und Dokumente zusammenbringt, zeigt, was mit E-Government möglich sein kann, wenn dem Thema ein hoher Stellenwert und eine informierende Website eingeräumt wird.
Hilfreich bei der einheitlichen Strukturierung von Webpräsenzen kann - neben der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die die gesammelten Kenntnisse bei der Implementierung erfolgreicher E-Governmentlösungen im kommunalen Bereich öffentlich zugänglich machen will - ein Content-Management-System wie der Government Site Builder sein, wie es im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 speziell für den Bedarf der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Diese Basiskomponente kann auch von den Ländern und Kommunen genutzt werden, wenn sie eine Lizenz besitzen.
Goldene Türklinken weglassenZu berücksichtigen sind bei einer Umstellung auf E-Government, dass die online-gestellten Vorgänge für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und verständlich sein müssen. So sollten die E-Governmentdienste möglichst in allen Sprachen der EU zur Verfügung stehen und barrierefrei sein, damit auch behinderte Bürger sie nutzen können. Dafür ist das Design entscheidend. Eine umfassend nutzbare E-Government-Anwendung im Internet muss so gestaltet sein, dass die Nützlichkeit und das übersichtliche Verständlichmachen von Sachverhalten und Zusammenhängen im Vordergrund steht. Ebenso ist eine Veränderung der Schriftgröße für ältere Menschen und Kompatibilität mit Gehörlosen- und Blindenprogrammen beim Informationsdesign unerlässlich.
Um auch diejenigen Menschen zu erreichen, die bis dato nicht über einen Computer und entsprechendes Know-How verfügen, weisen Experten daraufhin, dass neben Schulungen auch in Fernsehserien der Gebrauch von E-Government eingeflochten werden könnte, sodass nebenbei darüber informiert und gezeigt wird, wie einfach der Umgang damit ist. Denn in Deutschland existiert die sogenannte digitale Spaltung, da es viele Menschen gibt, die nie eine nComputer benutzen. Dieser Tatsache müssen sich alle stellen, die im Bereich E-Government planen und arbeiten.
Barrieren überwindenBeim Design von Internet-Auftritten deutscher Behörden wird durch die Standardisierung und Normierung der visuellen Inhalte darauf geachtet, diese wiedererkennbar zu gestalten und Ungewissheiten zu reduzieren. Dabei sollte, damit die Seiten auch für Blinde und mit der Tastatur Navigierende lesbar sind, auf HTML-Tabellen verzichtet werden.
Als Beispiel dafür, wie sich Deutschland in dieser Form online präsentiert, sind die Online-Auftritte des Auswärtigen Amtes, des Bundesrats und Bundestags zu nennen, aber auch die Länderauftritte. So wurde im vergangenen Jahr die Website des Landesportals Baden-Württemberg mit der goldenen BIENE (Barrierefreies Internet Eröffnet Neue Einsichten) ausgezeichnet - der erste Preis eines Wettbewerbs für barrierefreie Websites - weil sie sehr umfangreich und dabei durchgängig barrierefrei gestaltet ist.
Wird das Informationsdesign vernachlässigt, wird die Nutzerfreundlichkeit der Anwendung von den Usern bemängelt, wie es im Falle der Einführung der elektronischen Steuererklärung Elster der Fall war. Laut Johannssen wurde nach negativen Rückmeldungen das Design überarbeitet und daraufhin wurde Elster eine der erfolgreichsten E-Government-Anwendungen überhaupt. Bis jetzt wurden damit bundesweit 40 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und sieben Millionen Einkommensteuererklärungen elektronisch abgegeben. Allein in Berlin waren es mit 128.000 Einkommensteuererklärungen im Jahre 2005 gut 80 Prozent mehr als im Jahre 2004.
Die Selbstverständlichkeit solcher Anwendungen soll im Jahre 2010 kein Thema mehr sein, sondern das Internet der bevorzugte Kommunikations- und Vertriebskanal für Verwaltungen. Damit das in Zukunft ohne Spam- Wurm- und Phishing-Mails funktionieren kann, sollen staatlich zertifizierte Bürger-Portale eingeführt werden ein an die Internet-Community MySpace erinnernder, sicherer, elektronischer Kommunikationsraum, von dem aus Bürger sicher und nicht-anonym kommunizieren können. Dabei sollen die personenbezogenen Daten geschützt und die elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse sowie die Identifizierung gegenüber dritten im Netz ermöglicht werden. Auch Dokumente und Informationen, aber auch Fotos und Videos sollen langfristig und sicher aufbewahrt und ausgewählten Personen bereitgestellt werden können, sodass die Portale als Identitätsprovider für andere Onlineanbieter auftreten können.
Elektronischer PersonalausweisUm diese Infrastrukturen zu sichern, Beteiligte zu identifizieren und rechtsverbindliche Willenserklärungen durchzuführen, bedarf es laut dem neuen Programm der Einführung des elektronischen Personalausweises, der, mit einem Chip versehen, ab 2008 ausgegeben werden soll.
Das E-Government 2.0-Programm ist kein vollkommen überraschendes, das deutsche Verwaltungssystem revolutionierendes Programm. Die meisten Punkte wurden in Studien, Berichten, Erhebungen und Analysen von Beratern und Instituten bereits skizziert. Dennoch ist es eine Zielerklärung, die für die kommenden vier Jahre eine voranschreitende Entwicklung im Bereich E-Government verspricht, von der Deutschland als Wirtschaftsstandort und auch der einzelne Bürger des Landes profitieren könnte. Die Bundesregierung erhält die Möglichkeit, E-Government einen angesichts der weltweiten Entwicklung angemessenen Stellenwert einzuräumen und Deutschland in internationalen Vergleichen zum E-Government aus dem Mittelfeld an die Spitze zu holen.