Im Rahmen des «Treaty on the Protection of Broadcasting Organisations» würden Rundfunkanbieter auch Rechte an den Sendungen bekommen, die bislang nicht unter das Urheberrecht fallen. So würde der Vertrag den Sendern für 50 Jahre Rechte an Inhalten sichern, die von ihnen ausgestrahlt wurden, selbst wenn sie den Sendern nicht gehören.Eine mögliche Ausdehnung des Abkommens auf das Internet hätte für Podcaster unerfreuliche Folgen. Denn so könnte jeder, der eine Kombination aus Bild und Ton über seinen Webserver verbreite bei ihrer Widerverwertung mitreden, kritisierte die Internet-Bürgerrechtsbewegung «Electronic Frontier Foundation» (EFF).
Das Verwenden fremder Audio- oder Video-Inhalte würde so praktisch unmöglich gemacht.
Die EFF wandte sich in einem offenen Brief an die WIPO, um auf die Gefahren des Abkommens hinzuweisen. (nz)