28.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
NRW will Anti-Terror-Zugriff auf Server
In der Debatte um Anti-Terror-Maßnahmen will der nordrhein-westfälische FDP-Innenminister Internet-Kontrollen ausweiten. Der Deutsche Anwaltsverein warnt, Zugriffe auf Server seien nur bei konkretem Tatverdacht zulässig.
In Nordrhein-Westfalen soll der Verfassungsschutz mit der Kontrolle von Internet-Servern auch inländische Terrorzellen aufspüren dürfen. «Der Verfassungsschutz muss die Möglichkeit erhalten, auf Internet-Festplatten zuzugreifen, um inländische Terrorzellen aufzuspüren und zu beobachten», sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP) der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». Der Landtag berät über den Gesetzentwurf erstmals an diesem Donnerstag.
Bisher hat der Verfassungsschutz nach Wolfs Angaben nur die Befugnis, Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet zu verfolgen. «Das werden wir auf inländische Netzwerke ausweiten.» Am Wochenende hatte der Minister erläutert, dass es darum gehe, herauszufinden, «welche Islamisten sich Anleitungen zum Bomben bauen aus dem Internet ziehen und wer in verdeckten Chatrooms über mögliche Anschlagziele diskutiert». Dabei müssten die Hürden des Rechtsstaates gewahrt bleiben, betonte er. Da solche Maßnahmen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingriffen, müssten hinreichende Gefahren vorliegen.
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Anwaltsverein (DAV). «Soweit es einen konkreten Tatverdacht auf eine Straftat gibt, gibt es auch insoweit keine Bedenken», sagte Vorstandmitglied Ulrich Schellenberg der Netzeitung. «Ohne einen solchen konkreten Tatverdacht sind Eingriffe in die Privatsphäre aber nicht zulässig.»
Gleichwohl sind nach Ansicht Schellenbergs strengere Internet-Kontrollen präventiv möglich, um einen etwaigen Anschlag zu verhindern. «Wir müssen bei entsprechenden Verdachtsmomenten, insbesondere die Kommunikation möglicher Attentäter überwachen», sagte er. Das gelte sowohl für Telefongespräche als auch für E-Mails. Hierzu gebe es bereits «klare gesetzliche Regelungen», fügte er hinzu.