ProSiebenSat1 bekämpft virtuellen Rekorder
28.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Damit könnte nun Schluss sein, denn nach dem Urteil des Leipziger Landesgerichts ist es «Onlinetvrecorder» künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Damit wurde die Auffassung der ProSiebenSat1- Gruppe bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Dienstanbietern nicht genutzt werden dürfen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Gruppe beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Netlantic und ihren Dienst «shift TV» erwirkt.
Der Dienst hatte unterschiedliche Satellitensignale abgegriffen und Kunden den Abruf einzelner Sendungen gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Das Gericht sah in diesem Angebot einen Eingriff in das Sendesignal und damit eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.(nz)

