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ProSiebenSat1 bekämpft virtuellen Rekorder

28. Aug 2006 15:51
Lässt Programmsignale urheberrechtlich schützen: ProSiebenSat1
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Der Service «Onlinetvrecorder.com» bietet kostenlos ausgewählte Fernsehprogramme an. Jetzt hat die ProSiebenSat1- Gruppe vor Gericht ein Urteil gegen den Internetdienst erwirkt.

Fernsehen ohne Zappen und Warten auf den Ausstrahlungstermin ist verboten. So hat das Leipziger Landgericht geurteilt. Der Service des «Onlinetvrecorder» fungierte bisher als virtueller Videorekorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet.

Damit könnte nun Schluss sein, denn nach dem Urteil des Leipziger Landesgerichts ist es «Onlinetvrecorder» künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.

Damit wurde die Auffassung der ProSiebenSat1- Gruppe bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Dienstanbietern nicht genutzt werden dürfen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Gruppe beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Netlantic und ihren Dienst «shift TV» erwirkt.

Der Dienst hatte unterschiedliche Satellitensignale abgegriffen und Kunden den Abruf einzelner Sendungen gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Das Gericht sah in diesem Angebot einen Eingriff in das Sendesignal und damit eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.(nz)

 
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