netzeitung.deSchadenersatz-Urteil für Tauschbörsennutzerin

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Im US-Staat Texas muss eine P2P-Nutzerin wegen Beweisvernichtung Schadenersatz zahlen. Sie hatte die Daten ihrer Festplatte gelöscht.

Eine Amerikanerin ist von einer Plattenfirma wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt worden. Jetzt wurde sie zu Schadenersatz- Zahlungen verurteilt, weil ihr die Löschung von Festplattendaten als so genannte böswillige Handlung ausgelegt wurde.

Die Plattenfirma Arista Records hatte die Beklagte Tschirhart wegen Urheberrechtsverletzungen in einem Zivilprozeß vor Gericht gebracht. Von Arista Records beauftrage Experten hatten behauptet, dass die Angeklagte im Verlauf des Jahres 2005 mehr als 200 verschiedene Musiktitel in Tauschbörsen angeboten hatte.

Vor Gericht hatte Arista die Übergabe der Festplatte aus Tschirharts Computer verlangt, um diesen Vorwurf beweisen zu können. Das Gericht ordnete die Übergabe der Festplatte an. Daraufhin nutzte die Beklagte eine spezielle Software, um die Daten auf ihrer Festplatte vollständig zu löschen.

Die Anwälte von Arista beantragten daraufhin, dass der Prozess ohne weitere Verhandlung mit einem Urteil zugunsten der Kläger beendet werden sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt und sprach den Klägern Schadenersatz entsprechend ihren Forderungen zu. Durch die Vernichtung von Beweismitteln habe Tschirhart verhindern wollen, dass die Kläger Beweise gegen sie in die Hand bekommen.

Beweisvernichtung
Das Gericht sah in dem Verhalten der Beklagten eine absichtliche Störung des Rechtsprozesses. Durch die Löschung der Festplatte seien die wichtigsten Beweise der Kläger vernichtet worden. Da die Aktion der Angeklagten in dem Wissen um die gerichtliche Anordnung zur Übergabe der Beweismittel erfolgte, ordnete das Gericht die Löschung als böswillige Handlung ein. Gemäß der US-amerikanischen Zivilprozeßordnung darf ein Gericht in einem solchen Fall die «Nichterfüllung einer Rechtspflicht» durch eine Partei feststellen und ohne weiteres Verfahren zugunsten der anderen Partei entscheiden.

Im amerikanischen Urheberrecht sind Strafen bis zu 150.000,- US-Dollar pro Verletzungshandlung vorgesehen. Bei mehr als 200 illegal verbreiteten Liedern droht Tschirhart nunmehr eine Schadenersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar. (Golem.de)