netzeitung.deForenbetreiber muss nicht vorab kontrollieren

 Herausgeber: netzeitung.de

Die Kontrollpflichten eines Betreibers von Online-Foren hat das Hamburger Oberlandesgericht eingeschränkt. Eine Kontrolle von Beiträgen vor der Veröffentlichung ist nun nicht mehr generell gefordert.

Einen Teilerfolg hat der Heise-Verlag in Sachen Foren-Kontrolle erzielt: Das Hamburger Oberlandesgericht wies die Berufung des Verlages gegen ein vorheriges Urteil zwar ab, milderte aber auch die Pflicht für den Verlag ab, seine Online-Foren auf Rechtsverstöße zu kontrollieren.

Neben diversen Zeitschriften betreibt der Verlag auch die Website «heise.de», eines der Referenzmedien der deutschsprachigen Internet-Gemeinde. Gegen einen Beitrag im Forums-Bereich der Website hatte das Unternehmen Universal Boards eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Danach ist es Heise Online untersagt, «Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören».

Zwar entfernte man bei Heise daraufhin die monierten Beiträge, eine ebenfalls geforderte Unterlassungserklärung lehnte man jedoch ab, so dass der Fall vor das Hamburger Landgericht kam. Das verlangte in seinem Urteil de facto von dem Verlag, jeden Forumsbeitrag eines Users vor dessen Veröffentlichung erst zu prüfen und dann erst frei zu schalten – angesicht der hohen Zahl der Beiträge eine in der Praxis kaum lösbare Aufgabe.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun zwar grundsätzlich das Urteil der Vorinstanz, lockerte aber die Kontrollpflicht. Danach muss der Forenbetreiber nur dann kontrollieren, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.

Der Heise-Verlag hat noch nicht entschieden, wie er auf das neue Urteil reagieren will. Erst will man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (nz)