Forenbetreiber muss nicht vorab kontrollieren
23.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Zwar entfernte man bei Heise daraufhin die monierten Beiträge, eine ebenfalls geforderte Unterlassungserklärung lehnte man jedoch ab, so dass der Fall vor das Hamburger Landgericht kam. Das verlangte in seinem Urteil de facto von dem Verlag, jeden Forumsbeitrag eines Users vor dessen Veröffentlichung erst zu prüfen und dann erst frei zu schalten angesicht der hohen Zahl der Beiträge eine in der Praxis kaum lösbare Aufgabe.
Das Oberlandesgericht bestätigte nun zwar grundsätzlich das Urteil der Vorinstanz, lockerte aber die Kontrollpflicht. Danach muss der Forenbetreiber nur dann kontrollieren, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.
Der Heise-Verlag hat noch nicht entschieden, wie er auf das neue Urteil reagieren will. Erst will man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (nz)

