Gutachten sieht Probleme mit Vorratsdaten
17.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Zweifel, ob dies rechtens sei, habe der Wissenschaftliche Dienst gleich aus mehreren Gründen geäußert, meldet das IT-Portal «heise.de», dem die Studie vorliegt: So sieht man Konflikte mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem wird dem Bund geraten, sich noch einmal Gedanken über Dauer der Speicherung und über die Daten zu machen, die konkret aufgehoben werden: Für jeden Einzelfall sei zu prüfen, wie weit die Speicherung in den privaten Bereich der Betroffenen eindringe eine Speicherung von Namen und Anschriften der Teilnehmer eines Telefongesprächs werde etwa für größere Probleme sorgen als eine reine Speicherung der Telefonnummer.
Die Linkspartei, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, will nun juristische Möglichkeiten prüfen, gegen die Datenspeicherung vorzugehen. Doch auch schon auf der europäischen Ebene sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags noch nicht alles geklärt den Grund dafür liefert das Verfahren, nach dem die Richtlinie beschlossen worden war.
Ursprünglich hätte die Vorratsdatenspeicherung als Rahmenbeschluss verabschiedet werden sollen. Allerdings wäre dazu eine einstimmige Entscheidung nötig gewesen. Als sich abzeichnete, dass diese nicht zustande kommen würde, entschloss man sich dazu, die Datenspeicherung als Richtlinienbeschluss zu verabschieden, für den eine qualifizierte Mehrheit im gemeinsamen Entscheidungsverfahren mit dem EU-Parlament ausreichte. Doch ist noch nicht geklärt, ob dieses Verfahren zur Anwendung hätte kommen dürfen. Irland und die Slowakei haben gegen die Richtlinie Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (nz)

