netzeitung.deGutachten sieht Probleme mit Vorratsdaten

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Verbindungen und Daten: Aus der EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten soll deutsches Recht werden (Foto: nz<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Verbindungen und Daten: Aus der EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten soll deutsches Recht werden
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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die geplante Speicherung von Telekommunikations-Daten skeptisch. In einer Studie wird die unklare Rechtslage moniert.

In einem Gutachten hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht auseinander gesetzt. Dabei haben die Wissenschaftler starke Skepsis geäußert, dass sich die Richtlinie ohne Änderungen übernehmen lässt.

Im Rahmen der Richtlinie sollen in Zukunft die Daten aller Telekommunikations- Verbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – unabhängig davon, ob gegen den oder die Teilnehmer konkrete Verdachtsmomente vorliegen oder nicht.

Zweifel, ob dies rechtens sei, habe der Wissenschaftliche Dienst gleich aus mehreren Gründen geäußert, meldet das IT-Portal «heise.de», dem die Studie vorliegt: So sieht man Konflikte mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem wird dem Bund geraten, sich noch einmal Gedanken über Dauer der Speicherung und über die Daten zu machen, die konkret aufgehoben werden: Für jeden Einzelfall sei zu prüfen, wie weit die Speicherung in den privaten Bereich der Betroffenen eindringe – eine Speicherung von Namen und Anschriften der Teilnehmer eines Telefongesprächs werde etwa für größere Probleme sorgen als eine reine Speicherung der Telefonnummer.

Klage auf EU-Ebene
Dazu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht sich erst vor kurzem in einer Entscheidung zur Rasterfahndung gegen die «globale und pauschale Überwachung» von Fernmeldedaten ausgesprochen hatte - ein Standpunkt, dem das Gutachten auch für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Bedeutung beimisst.

Die Linkspartei, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, will nun juristische Möglichkeiten prüfen, gegen die Datenspeicherung vorzugehen. Doch auch schon auf der europäischen Ebene sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags noch nicht alles geklärt – den Grund dafür liefert das Verfahren, nach dem die Richtlinie beschlossen worden war.

Ursprünglich hätte die Vorratsdatenspeicherung als Rahmenbeschluss verabschiedet werden sollen. Allerdings wäre dazu eine einstimmige Entscheidung nötig gewesen. Als sich abzeichnete, dass diese nicht zustande kommen würde, entschloss man sich dazu, die Datenspeicherung als Richtlinienbeschluss zu verabschieden, für den eine qualifizierte Mehrheit im gemeinsamen Entscheidungsverfahren mit dem EU-Parlament ausreichte. Doch ist noch nicht geklärt, ob dieses Verfahren zur Anwendung hätte kommen dürfen. Irland und die Slowakei haben gegen die Richtlinie Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (nz)