16.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Kleines 'TM', große Wirkung: Google erhebt Anspruch auf 'googeln'
Foto: Google
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Redaktion des Duden hat im Streit mit Suchmaschinenbetreiber Google klein bei gegeben: Das Verb «googeln» darf laut Wörterbuch nur noch benutzt werden, wenn mit Google gesucht wird.
Sprache contra Markenschutz: Die Redaktion des Duden hat die Definition des Verbs «googeln» geändert.
Grund ist, dass der Suchmaschinenbetreiber Google sich daran gestört hatte, dass das Wörterbuch den Begriff so definiert hatte, dass er ganz allgemein für Suchen im Internet zulässig war auch dann, wenn eine andere Suchmaschine benutzt wurde.
Die Änderung bestätigte jetzt der Leiter der Dudenredaktion, Matthias Wermke: «Wir haben der Bitte nachgegeben - auch um einen Rechtsstreit zu vermeiden.» Anwälte der US-Firma hatten weltweit Redaktionen von Zeitungen und Wörterbüchern aufgefordert, das Verb «googeln» nicht mehr im allgemeinen Sinne von «im Internet suchen» zu verwenden. Als Grund wurde genannt, Google könne seinen Markenschutz verlieren, wenn sich «googeln» als Oberbegriff für jede Recherche auch mit anderen Suchmaschinen im Internet durchsetze.
«Sprache macht, was sie will»«Im Internet, besonders in Google suchen» war die Definition, mit der die Duden-Redaktion den Begriff im Jahr 2004 in das Wörterbuch aufgenommen hatte. Bereits kurz danach sollen sich die Anwälte des Unternehmens bei der Redaktion gemeldet haben mit dem Ergebnis, dass die Definition in der Ende Juli erschienenen 24. Auflage geändert wurde: «Mit Google im Internet suchen» heißt es nun, außerdem ist das Wort Google mit einem Warenzeichen versehen.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass sich der allgemeine Sprachgebrauch durch die Umdefinition ändern wird. Bestes Beispiel ist hier die Taschentuch-Marke «Tempo», deren Name ebenfalls als Synonym für Papiertaschentücher gleich welchen Herstellers verwendet wird. «Die Sprache macht am Ende, was sie will», so Wermke dazu.
Was die Google-Korrektur angeht, kommentierte der Redaktionsleiter: «Im Zweifel neige ich eher dazu, solche Einträge aus dem Wörterbuch zu entfernen - denn ein Wörterbuch hat nicht die Aufgabe, Werbung für Marken zu leisten.» Offen ließ er allerdings, warum im Fall «googeln» nicht so verfahren wurde. (nz)