netzeitung.deEC-Daten ausgespäht: 300.000 Euro Schaden

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Rentner am Geldautomaten (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Rentner am Geldautomaten
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Betrüger haben in Frankfurt einen Bankautomaten manipuliert und Kartendaten von mehr als 200 Kunden kopiert. Geld konnten sie aber nur im Ausland abheben.

Einen unangenehmen Schreck haben Bankkunden in Frankfurt am Main erlebt, als sie kein Geld mehr abheben konnten: Betrüger hatten die Daten von über 200 Bankkunden am Automaten ausgespäht und deren Konten leer geräumt.

Der Schaden beläuft sich auf mindestens 300.000 Euro. Nach Polizeiangaben steckte im Karteneinzugschlitz eine Leseeinheit, die in der Lage war, die Daten des Magnetstreifens der EC- oder Kreditkarte auszulesen und zu speichern.

Im Anschluss kopierten die Täter die Daten auf Magnetstreifen so genannter Kartenrohlinge, mit denen im Ausland Bargeld abgehoben wurde. Deutsche Geldautomaten verweigern der Polizei zufolge aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen die Annahme solcher Rohlinge.

Ungeklärter Tathergang
Wie die Täter die Geheimnummer ausspähen konnten, ist bislang ungeklärt. Vermutlich sei das mit Hilfe einer unauffällig angebrachten Miniaturkamera oder durch Manipulation der Tastatur geschehen. Eine ganz simple Möglichkeit an die Geheimnummer eines Kunden zu kommen besteht darin, die Eingabetasten des Automaten mit Puder oder Öltropfen zu benetzen, so dass bei der Eingabe die Zahlen markiert werden.

Die Geheimnummer selbst ist nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert. Er enthält lediglich einen verschlüsselten Algorithmus, über den das Rechencenter der Bank feststellen kann, ob die eingegebene PIN dazu passt.

Banken müssen diesmal haften
Die Manipulation des Bankautomaten hat den Abhebevorgang nicht beeinflusst, so dass die Kunden keinen Verdacht schöpften. Sie wurden erst durch überraschende Abhebungen im Ausland auf den Betrug aufmerksam.

In diesem Fall müssen die Kunden ausnahmsweise nicht für den Schaden haften: Der Fehler liegt nämlich eindeutig bei der Bank. Dann muss das Kreditinstitut auch die Kosten tragen - anders als bei einem Diebstahl der EC-Karte, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 hervorgeht. (nz)