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Lupe Haus-Miteigner kann Mobilfunkmast ablehnen

Die Sorge, dass ein Haus an Wert verliert, wenn eine Mobilfunkanlage auf dem Dach installiert wird, kann berechtigt sein: Mieter könnten um ihre Gesundheit fürchten, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der Miteigentümer eines Hauses muss sich von den anderen Eignern keine Mobilfunkanlage auf dem Dach aufdrängen lassen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az: 1 U 20/06) vom Mittwoch kann er seine Zustimmung zur Errichtung einer Funkstation verweigern - obwohl der Eigentümergemeinschaft damit Zahlungen des Mobilfunkanbieters entgehen.

Auch wenn die Strahlung der Anlage sich innerhalb der erlaubten Grenzwerte bewege, müsse der Eigentümer mit Schwierigkeiten bei der Vermietung einzelner Wohnungen und einer Wertminderung der gesamten Immobilie rechnen, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Damit gab das OLG dem Miteigentümer eines Hauses Recht, der gegenüber dem anderen Eigner seine Zustimmung zur Errichtung einer Funkstation verweigerte. Sie hätte jährlich 4000 Euro Miete eingebracht hätte. Denn die Befürchtung eines Wertverlusts sei nicht unbegründet: Auch wenn die Wohnung juristisch gesehen einwandfrei sei, könnten die Mieterträge sinken, weil mögliche Mieter um ihre Gesundheit fürchteten, argumentierte das Gericht. (nz)