Verbraucherschützer mahnen Internetfirmen ab
13. Jul 2006 12:55, ergänzt 15:39
 |  iTunes Music Store | Foto: Apple |
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Einige Musikportale benachteiligen ihre Kunden - Verbraucherschützer haben die Anbieter deshalb abgemahnt. Mit einer Protest-Aktion soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mehrere Musikportale abgemahnt. Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag in Berlin mitteilten, hätten die Musik-Anbieter iTunes, Nero, Ciando und das entsprechende Portal der Deutschen Telekom unzulässige Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hineingeschrieben. «Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum», sagte VZBV-Vize Patrick von Braunmühl. Außerdem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern mangelhaft.Hintergrund ist eine Studie des VZBV zu den AGB mehrerer Musikportale. «Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.» Nutzer seien den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert. Über das Recht auf Privatkopie entscheide dadurch letztlich nicht der Gesetzgeber, sondern die Anbieter selbst.
Verkauf von Musikdateien verboten
So verbiete beispielsweise iTunes das Abspielen von gekauften Musikdateien auf MP3-Playern der Konkurrenz. Auch die Weitergabe und der Verkauf von kostenpflichtig heruntergeladenen Dateien werde untersagt. Außerdem behalte sich die Apple-Tochter vor, die AGB jederzeit und einseitig zu verändern. Auch die Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom
stoßen auf Missfallen der Verbraucherschützer. Die Vertragsbedingungen seien völlig unverständlich und verwirrend. So werde der Kunde über Querverweise an drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen er Informationen zu den AGB erhalten könne.
VZBV vermisst Seehofer
Nero verpflichte den Kunden in unzulässiger Weise, die heruntergeladenen Dateien sowie Sicherungskopien an gesichertem Ort zu verwahren. Im Falle des Weiterverkaufs der Musikdateien müsse der Kunde außerdem den Anbieter Nero schriftlich darüber informieren und den Namen und Anschrift des Käufers verraten. Der E-Book-Anbieter Ciando verweigere überdies den Weiterverkauf der Dateien. Ein Rücktritt vom Vertrag sei außerdem nach dem Download ausgeschlossen.Die Verbraucherschützer vermissen angesichts des Studienergebnisses stärkeres Engagement des zuständigen Verbraucherministers Horst Seehofer (CSU). «Wo bleibt in der Diskussion der Minister, der für die Interessen der Nutzer verantwortlich ist?«, mahnt der VZBV. Die geplante Novelle des Urheberrechts sehe bislang keine Stärkung der Verbraucherrecht vor, kritisiere von Braunmühl. Statt Verbraucher zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung vielmehr überlegen, wie die Raubkopie-Industrie wirksam bekämpft werden können. So drohten dem Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz zufolge bereits beim Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Dateien Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren.
Protestaktion geplant
Die Verbraucherschützer fordern statt dessen, das Recht auf Privatkopie dürfe nicht durch Kopiertechniken beliebig eingeschränkt werden. Außerdem müsse die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken festgelegt werden. Schließlich müsse auch der Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke vereinfacht werden, indem Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung gestellt werden darf.Außerdem sehen die Verbraucherschützer den Entwurf als Gefahr für die Wissensgesellschaft. «Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten», rügte von Braunmühl. Der Entwurf sehe bislang vor, dass die Verbreitung von digitalen Inhalten durch Bibliotheken nur dann gestattet ist, wenn der Hersteller selbst kein solches Angebot unterhält.
Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, verbraucherfreundliche Regelungen zu erlassen, seien Verbraucher aufgefordert, sich über eine Brief und Mailaktion an die Regierung und die Abgeordneten zu wenden. «Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden», sagte Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Der entsprechende Brief steht im Internet zum Download bereit. (nz)