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Urheberrecht im Bundestag tief in der Nacht

29. Jun 2006 15:18
Ort des Geschehens: Der Bundestag behandelt die Novelle des Urheberrechts
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Erst mitten in der Nacht wird sich der Bundestag mit der Novellierung des Urheberrechts befassen. Kritiker argwöhnen, dass so eine Diskussion verhindert werden soll.

Zu einer ungewöhnlichen Zeit beschäftigten sich die Abgeordneten im Bundestag mit dem Urheberrecht. Die Tagesordnung für die Sitzung am Donnerstag sieht vor, die Novelle des Urheberrechts um 3:55 Uhr zu debattieren.

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Der neue Entwurf unterwirft private Kopien noch einmal stärkeren Einschränkungen. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, durch die späte Ansetzung eine ernsthafte Diskussion des Themas zu unterbinden. Die Regierung hoffe darauf, dass übermüdete Abgeordnete die Novellierung durchwinkten, um endlich ins Bett zu kommen.

«Das zeugt von der Geringschätzung dieses wichtigen Themas», sagte Grünen-Vorstandsmitglied Katja Hüsen. «Dabei plant die Bundesregierung nicht weniger als die Kriminalisierung einiger Millionen hauptsächlich junger Menschen.»

Journalistenverbände und Gema protestieren

«Wer jeglichen Download eines urheberrechtlichen Werkes mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen will, handelt unverhältnismäßig, überlastet Richter und Staatsanwaltschaften und untergräbt das Rechtssystem», kritisierte Hüsen.

Die Pressestelle des Bundestages sieht in dem Vorgang dagegen nichts Ungewöhnliches. Diejenigen Abgeordneten, die sich mit dem Thema beschäftigten, würden anwesend sein. Im Übrigen gehe es bei der ersten Lesung sowieso nur darum, die Gesetzesvorlagen an die Ausschüsse zu überweisen. Für eine Diskussion über den Gesetzesentwurf sei auch in der zweiten und dritten Lesung noch Zeit.

Kritik von vielen Seiten

Auch Journalistenverbände kritisieren die neuen Regelungen, ebenso die Verwertungsgesellschaft Gema, die für die Zweitverwertung der Rechte von Musikern und Komponisten zuständig ist. Ihnen missfällt vor allem, dass die Bundesregierung im neuen Entwurf eine Beschränkung der Abgaben auf Geräte, die im Zusammenhang mit Kopien stehen, auf fünf Prozent des Verkaufspreises vorschlägt.

Über die Abgabe erhalten Urheber einen Ausgleich dafür, dass zu privaten Zwecken und von Bibliotheken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden durften. Die Abgabe wird Leermedien wie CDs und DVDs, und auf Geräte wie Fotokopierer und CD-Brenner erhoben. (nz/Golem.de)

 
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