Deutscher Verlag verliert gegen Google
28.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Google Book Search Screenshot: NZ
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ein deutscher Verlag hatte gegen die Büchersuche von Google geklagt und macht jetzt einen Rückzieher - auf Anraten des Richters.
Im ersten Prozess eines deutschen Verlages gegen Google wegen der Verletzung von Urheberrechten hat sich der Internetgigant auf ganzer Linie durchgesetzt. Vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg nahm am Mittwoch die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) aus Darmstadt ihre Klage auf eine einstweilige Verfügung gegen das US-Unternehmen zurück. Vorher hatten die Richter klar gemacht, dass sie keine Verletzungen des Urheberrechts durch den Suchdienst Google Books erkennen können.
Kein Scannen ohne ZustimmungDer Darmstädter Fachbuchverlag wollte mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass für Googles Online-Buchsuche Werke aus Deutschland eingescannt werden. Die weltweit erfolgreichste Internet-Suchmaschine hat damit begonnen, Millionen Bände aus amerikanischen und britischen Bibliotheken zu digitalisieren. Der Verlag wollte in dem vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützen Prozess durchsetzen, dass Google urheberrechtlich geschützte Bücher nicht länger ohne deren Zustimmung einscannen darf.
Gericht nicht zuständigDagegen erklärte das Gericht, es sei nicht zuständig, weil das Einscannen in den USA erfolgt. Bei dem Google- Bibliotheksprogramm missfällt dem Börsenverein die so genannte opt-out-Praxis: Wer nicht teilnehmen will, muss sich bei Google melden und seine Titel herausnehmen lassen. Zudem bietet Google das opt-out nur auf freiwilliger Basis an, ohne sich dazu bindend zu verpflichten. Die WBG hatte diese Möglichkeit genutzt.
Bücher nicht mehr zugänglichGoogle-Vertreter versicherten vor Gericht, die Bücher der WBG seien nicht mehr zugänglich. Google ist der Ansicht, einzelne Verträge mit Verlagen seien viel zu zeitaufwändig. Außerdem seien viele der gescannten Bücher gar nicht mehr lieferbar und würden durch das Projekt wieder für viele Leser zugänglich. Wegen des anderen Urheberrechts würden geschützte Bände nur in US-Bibliotheken gescannt. Einen ähnlichen Rechtsstreit gibt es bereits in den USA, wo der Schriftstellerverband Author's Guild und die Verlegenvereinigung Association of American Publishers gegen Google geklagt haben. (nz)