netzeitung.deGesetz soll vor Spam schützen

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Die Bundesregierung bringt ein Anti-Spam-Gesetz auf den Weg. Es wird allerdings nur vor Spam aus Deutschland schützen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das «Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz» (ElGVG) verabschiedet. Dahinter steckt ein Gesetz, das Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützt.

Wird Werbung per E-Mail versandt, muss künftig in der Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein, wer der Absender ist und ob die Nachricht kommerziellen Charakter hat. Nur wenn diese Informationen vorliegen, könnten Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen wollen, heißt es aus dem Bundeskabinett. Zudem würden diese Angaben das Ausfiltern von Spam vereinfachen. Wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland komme und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, werde mit der neuen Regelung ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt, kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium. (nz/Golem.de)