netzeitung.deOnline-Demonstration ist nicht strafbar

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Virtuell blockiert: 13.000 Aktivisten legten die Website der Lufthansa lahm (Foto: lufthansa.com<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Virtuell blockiert: 13.000 Aktivisten legten die Website der Lufthansa lahm
Foto: lufthansa.com
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Das Frankfurter Oberlandesgericht hat einen Mann freigesprochen, der eine Blockade der Lufthansa-Website organisiert hatte. In erster Instanz war er verurteilt worden.

Eine Online-Demonstration ist keine strafbare Handlung. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt fest und sprach einen Aktivisten frei, der eine solche Demonstration gegen die Lufthansa organisiert hatte.

Konkret war es um eine Aktion gegangen, mit der die Initiative «Libertad!» im Jahr 2001 gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern protestiert hatte.

Etwa 13.000 Personen hatten in diesem Rahmen gleichzeitig die Website der Fluggesellschaft aufgerufen und so dafür gesorgt, dass diese nicht mehr erreichbar war – pünktlich zur Hauptversammlung des Unternehmens. Insgesamt 1,2 Millionen Seitenzugriffe habe man gezählt, so die Lufthansa. Durch die Blockade des Buchungssystems entstand wirtschaftlicher Schaden.

Die Demonstration hatte «Libertad!» sogar vorher beim Ordnungsamt angemeldet, die Polizei hatte jedoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen. Trotzdem hatte in erster Instanz das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas Vogel, Inhaber der Website «libertad.de», in erster Instanz der Nötigung für schuldig befunden.

Dieses Urteil wurde jetzt jedoch vom Oberlandesgericht kassiert. «Libertad!» sieht damit seine Position bestätigt: «Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen», stellte man nach dem Urteil fest. (nz)