Online-Demonstration ist nicht strafbar
01.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Etwa 13.000 Personen hatten in diesem Rahmen gleichzeitig die Website der Fluggesellschaft aufgerufen und so dafür gesorgt, dass diese nicht mehr erreichbar war pünktlich zur Hauptversammlung des Unternehmens. Insgesamt 1,2 Millionen Seitenzugriffe habe man gezählt, so die Lufthansa. Durch die Blockade des Buchungssystems entstand wirtschaftlicher Schaden.
Die Demonstration hatte «Libertad!» sogar vorher beim Ordnungsamt angemeldet, die Polizei hatte jedoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen. Trotzdem hatte in erster Instanz das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas Vogel, Inhaber der Website «libertad.de», in erster Instanz der Nötigung für schuldig befunden.
Dieses Urteil wurde jetzt jedoch vom Oberlandesgericht kassiert. «Libertad!» sieht damit seine Position bestätigt: «Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen», stellte man nach dem Urteil fest. (nz)

