Schlag gegen eDonkey-Nutzer in Deutschland
23.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Tauschbörsen- Software Screenshot: NZ
Screenshot: NZ
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nach der bislang größten Aktion gegen deutsche Tauschbörsen- Anwender sind inzwischen tausende Ermittlungs- Verfahren eingeleitet worden. Überrascht zeigte sich die Staatsanwaltschaft vor allem vom Alter der Nutzer.
Am Dienstag sind bei einer koordinierten Aktion gegen Tauschbörsennutzer im gesamten Bundesgebiet zeitgleich etwa 130 Häuser durchsucht worden. Die federführende Staatsanwaltschaft Köln spricht vom «größten Schlag gegen ein Tauschbörsennetzwerk in Deutschland», bei dem zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt wurden.
Es sei gelungen, insgesamt etwa 3500 Nutzer der P2P-Software eDonkey zu identifizieren, die jeweils bis zu 8000 Dateien über die Tauschbörse angeboten hätten. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Namen der betroffenen Musikfirmen seien Strafanträge gestellt worden. Festgenommen wurde aber niemand.
Monatelange ErmittlungenVorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der Promedia-Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums. Sie vertritt im Auftrag der deutschen Landesgruppe den Weltverband der Phonoindustrie IFPI.
Altersstruktur überraschtÜberrascht zeigten sich die Strafermittler von der Altersstruktur der Beschuldigten: Es seien relativ wenige Jugendliche dabei gewesen, sehr viele junge Erwachsene, aber auch ältere Menschen, teilte die Staatsanwaltschaft Köln mit. Regionale Schwerpunkte gab es bei den Durchsuchungen nicht. Die Zahl der Aktionen habe jeweils der Größe der Bundesländer entsprochen. So habe es etwa in Nordrhein-Westfalen und Bayern je 19 Durchsuchungen gegeben, im Saarland nur eine.
Spezielle SoftwareBei den Ermittlungen kam eine speziell zu diesem Zweck entwickelte Software zum Einsatz, die innerhalb von zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien zusammenstellte. Mit diesen Daten sei es gelungen, die Nutzer zu identifizieren, teilte IFPI mit.
Bis zu drei Jahren Haft drohenDurchsuchungsanträge wurden laut Staatsanwalt Jürgen Krautkremer für diejenigen gestellt worden, die im Beobachtungszeitraum 500 und mehr Dateien zum Tausch angeboten hätten. Das entspricht etwa 25 bis 30 Musik-CDs. Die Beschuldigten hätten sich strafbar gemacht, da sie gegen das Urheberrecht verstoßen hätten. Dafür seien Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Zudem müssen die Beschuldigten mit Schadenersatzforderungen der Musikfirmen rechnen. Solche Strafen summierten sich lagen in der Vergangenheit aus 4000 bis 15.000 Euro.
Die Ermittler gehen davon aus, dass bei der Auswertung der sichergestellten Dateien in den kommenden Monaten auch illegal heruntergeladene Filme, Software und möglicherweise auch kinderpornographische Darstellungen gefunden werden. (nz/ Golem.de)