Wikipedia darf weiter Hacker-Namen nennen
12.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
In dem Streit hatte das Amtsgericht dem Verein Wikimedia Deutschland am 17. Januar 2006 mit einer einstweiligen Verfügung vorübergehend untersagt, von seiner Domain wikipedia.de auf das Online-Lexikon weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Gericht die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht.
Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar 2006 die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron und verletzt auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht. (nz/Golem.de)

