netzeitung.deWikipedia darf weiter Hacker-Namen nennen

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Der vollständige Name des verstorbenen Hackers Tron ist nun endgültig der deutschen Wikipedia zu entnehmen: Ein Berliner Gericht wies einen letzten Anfechtungsversuch zurück.

Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf den 1998 verstorbenen Hacker Tron auch weiterhin beim bürgerlichen Namen nennen. Das Landgericht Berlin bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg und wies einen Berufungsantrag der Eltern von Tron zurück.

In dem Streit hatte das Amtsgericht dem Verein Wikimedia Deutschland am 17. Januar 2006 mit einer einstweiligen Verfügung vorübergehend untersagt, von seiner Domain wikipedia.de auf das Online-Lexikon weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Gericht die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht.

Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar 2006 die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron und verletzt auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin nach Aktenlage und ohne weitere Anhörung verworfen. «Das Gericht sah weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eltern oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verletzt. Unter jedem juristischen Aspekt ist damit geklärt, dass der Klarname genannt werden darf. Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung absolut bestätigt, die wir von Anfang an vertreten hatten», so Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht. (nz/Golem.de)