netzeitung.deUrteil im Krieg der Äpfel

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Der Beatles-Apfel (Foto: Apple<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Der Beatles-Apfel
Foto: Apple
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Wegen der Namensgleichheit mit ihrer Plattenfirma hatten die Ex-Mitglieder der Beatles Klage gegen den Computerhersteller Apple eingereicht. Nun ist in dem Prozess das Urteil gefallen.

Die Ex-Beatles haben ihren Millionen-Prozess gegen den amerikanischen Computerkonzern Apple und dessen Online-Musikshop iTunes um das Apfel-Logo verloren. Damit kann der iTunes Music Store (iTMS) weiter das Firmenzeichen eines angebissenen Apfels verwenden. Dagegen hatte das Beatles-Label Apple Corps geklagt. Der Richter in London wies die Klage jedoch am Montag zurück. Die US-Firma legte sofort eine Millionenrechnung für die Prozesskosten vor, die jetzt die Ex-Beatles begleichen sollen.
Alter Streit
Neben Paul McCartney und Ringo Starr hatten sich auch Yoko Ono und Olivia Harrison, die Witwen von John Lennon und George Harrison, an der Klage beteiligt. Der Vertreter der Ex-Beatles, Geoffrey Vos, machte geltend, dass iTunes unter dem Apfel-Logo weltweit 3,7 Millionen Songs verfügbar gemacht und damit Milliarden von Dollar verdient habe.

Hintergrund des «Kriegs der Äpfel» waren die Bemühungen der Ex-Beatles, Namen und Firmenzeichen ihrer 1968 geschaffenen Platten- und Musikvermarktungsfirma Apple Corps zu schützen, bei der unter anderem einige der bekanntesten Beatles-Aufnahmen erschienen sind. Der fast seit Gründung der US-Computerfirma schwelende Streit war vor Jahren zunächst mit einem Kompromiss beigelegt worden.

Die Computerfirma hatte damals 38 Millionen Euro an die Plattenfirma Apple gezahlt und durfte danach zwar ihren Namen behalten, musste aber versichern, sich aus dem Musikgeschäft herauszuhalten.

Stilisiert oder frisch
Nach Darstellung der Beatles-Anwälte übernahm Apple mit dem Abkommen die Verpflichtung, das Apfel-Logo seiner PCs und Laptops - es sieht dem Beatles-Apfel nur entfernt ähnlich - nicht für Aktivitäten im Musikgeschäft einzusetzen. Das habe sich jedoch mit dem Siegeszug des MP3-Players iPod geändert, argumentieren die Kläger. Denn damit setzt Apple das Logo eines stilisierten angebissenen Apfels bei seinem Musikdownloaddienst iTunes ein.

Experten waren allerdings stets uneins, inwieweit dadurch den Geschäften der Beatles-Nachfolger unter dem Logo eines natürlich dargestellten frischen grünen Apfels der Sorte Granny Smith Schaden entstehen könnte.

Richter mit iPod
Wie Richter Martin Mann erläuterte, wird das Logo vor allem mit dem iTMS assoziiert, nicht mit Musik. Daher werde das frühere Übereinkommen der beiden Parteien nicht verletzt, sagte er.

Nach britischen Medienberichten war der Richter möglicherweise von Anfang an nicht der Auffassung, dass die Klage der Ex-Beatles gerechtfertigt sei. Er habe eingeräumt, einen iPod zu besitzen, der über das Internet mit iTunes verbunden ist. Allerdings hatte der Richter bei Vorverhandlungen den Antrag von Apple abgelehnt, das Verfahren im heimischen Kalifornien stattfinden zu lassen.

Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozesskosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro aufzuerlegen. Die Gesamtkosten, die von den Ex-Beatles nun verlangt werden, könnten etwa doppelt so hoch ausfallen. Zudem muss die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen. (nz)