Eine weiter gefasste, ursprünglich von Felten selbst vorgeschlagene Ausnahmeregelung, die weniger dramatisch davon spricht, dass Kopierschutz auch schon zur Wahrung der Privatsphäre oder Sicherheit abschaltbar sein muss, wurde noch deutlicher zurückgewiesen.Nach Meinung von Felten bedeutet die Ablehnung der Vorschläge wörtlich genommen, dass die Rechteinhaber Schäden an wichtiger Infrastruktur und gar Menschleben in Kauf nehmen wollen, um ihre Datenträger zu schützen. Seiner Einschätzung nach wird das in diesem Fall entscheidende Copyright Office des US-Kongresses nicht auf solche Argumente eingehen. (nz)