Das neue französische Urheberrecht sieht zugleich Strafsätze für die illegale Verbreitung von Musik vor. Wer einen urheberechtlich geschützten Song aus dem Internet herunterlädt, muss eine Geldbuße von 38 Euro, wer ein Musikstück verbreitet 150 Euro. Zugleich sieht das Gesetz eine Geldstrafe von 3750 Euro für das Knacken von Kopierschutzsystemen vor. Wer entsprechende Software programmiert, muss mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und bis zu 30.000 Euro Geldbuße rechnen. Wer solche Software «wissentlich verbreitet», dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro.
Der Entwurf für das neue Gesetz wurde in den vergangenen Wochen mehrfach abgeändert. Parlamentarier hatten ursprünglich eine so genannte Kultur-Flatrate einführen wollen. Sie sah eine Legalisierung von Dateitausch-Börsen vor, im Gegenzug eine Abgabe auf jegliche Kopier-Hardware. Diese wurde allerdings auf Drängen der Regierung gekippt. (nz)