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Foren-Abmahner macht Rückzieher

10. Mrz 2006 07:26
Internet-Forum
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In bisher zwei Fällen haben Anwälte ein noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil genutzt, um Forenbetreiber abzumahnen. Nun machen die Abmahner einen Rückzieher.

Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg weist den Heise Verlag an, Kommentare, die Nutzer in seine Foren posten, vorab zu kontrollieren. Eine Anwaltskanzlei nutzte das Urteil, um auf dieser Basis Forenbetreiber abzumahnen. Diese wehrten sich und nun verzichten die Anwälte auf weitere Schritte.

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Abgemahnt wurde unter anderem der Betreiber von «Cinefacts». Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, weil Forenteilnehmer die Methoden eines deutschen Videorings in seinem Forum kritisiert hatten. Im zweiten Fall hat die gleiche Frankfurter Anwaltskanzlei das «Supernature Forum» abgemahnt, das privat betrieben wird.

In beiden Fällen berufen sich die Anwälte auf eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Dieses hatte in einem anderen Fall gegen den Heise Verlag geurteilt, dieser müsse künftig alle Forumsbeiträge schon im Vorhinein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Rückzug mit Drohung

Nun macht die abmahnende Kanzlei einen Rückzieher. Man nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass die entsprechenden Beiträge aus den Foren entfernt wurden und werde auf weitere Schritte verzichten. Allerdings behält sich der Abmahnende vor, bei Wiederholung mit weniger «Nachsicht» gegen die Forenbetreiber vorzugehen.

Die beiden Forenbetreiber erhielten dazu ein sehr ähnlich lautendes Schreiben. «Supernature Forum»-Betreiber Geuß reicht das nicht. Sein Anwalt fordert eine rechtlich bindende Erklärung, in der auf die gegen seinen Mandanten geltend gemachten Ansprüche verzichtet wird. Zudem soll die anmahnende Kanzlei die Anwaltskosten tragen, schließlich sei die Abmahnung unbegründet. (Golem.de)

 
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