Im zweiten Fall hat die gleiche Frankfurter Anwaltskanzlei das «Supernature Forum» abgemahnt, das Martin Geuß privat betreibt. Die Anwälte berufen sich gegenüber ihm ebenfalls auf das Urteil des Hamburger Landgerichts. Für den Fall setzen sie einen Streitwert von 50.000 Euro an, und wollen für ihr Schreiben von Geuß 1843 Euro Anwaltsgebühren eintreiben.Geuß kündigte gegenüber der Netzeitung an, er wolle die Unterlassungserklärung keinesfalls abgeben. «Wenn so etwas durchgeht kann kein Forumsbetreiber mehr ruhig schlafen», sagte er. In seinem Forum werden nach seinen Angaben monatlich etwa 10.000 Beiträge veröffentlicht, eine unübersehbar große Zahl. Deren vorherige Überprüfung sei schlicht nicht möglich, so Geuß.
Auch Cinefacts will die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Der Netzeitung liegt ein Schreiben vor, in dem deren Anwälte die Vorwürfe zurückweisen. Ihrer Ansicht nach steht «die rechtliche Zulässigkeit» von Internet-Foren außer Frage. Eine vorherige Prüfung von Beiträgen halten sie weder für möglich noch durch die Rechtslage gefordert.