Erotikanbieter setzt sich gegen Google durch
24.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Bei der Verhandlung ging es um eine einstweilige Verfügung, die Perfect 10 gegen Google erwirken wollte; eine Hauptverhandlung wird wahrscheinlich folgen, da beide Parteien angekündigt haben, auf ihren Forderungen zu beharren.
Perfect 10 wollte Google nicht nur dazu zwingen, die Thumbnails von Fotos zu entfernen, die bei Perfect 10 selbst zu finden sind. Google sollte auch nicht auf Fotos des Erotikanbieters verlinken, die ohne seine Erlaubnis auf anderen Webseiten zur Verfügung gestellt werden. Durch den Schaden, der den Rechteinhabern dadurch entstünde, müsse die Suchmaschinenfirma haften, so der Kläger.
Sollte in der nächsten Instanz ein anderes Urteil fallen, müsste Google seinen Bildersuchdienst wahrscheinlich einstellen. Es dürfte schwierig sein, die beanstandeten Bilder und Links aus dem Angebot herauszufiltern. «Ein riesiger Teil des Webs könnte in einem solchen Fall unter juristischen Beschuss geraten», fürchtet Fred von Lohman, Chef-Anwalt der Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF). Auch andere große Suchmaschinenbetreiber bieten Bildersuchen an, wie Yahoo, MSN oder Amazon. Sie alle müssten dann damit rechnen, für die Urheberrechtsverletzungen anderer Anbieter haftbar gemacht zu werden.
Ein Hauptgrund dafür ist, dass Googles Bildersuche nach Matz' Ansicht die kommerzielle Nutzung der Fotos behindere. Perfect 10 verkauft seit einiger Zeit Fotos an einen Download-Dienst, der die Bilder auf Mobiltelefone überträgt. Derartige Fotos haben oft keine höhere Auflösung als die Thumbnails, so dass sie damit in Konkurrenz stehen. «Niemand hätte einen Grund, diese Fotos bei uns zu kaufen, wenn man sie bei Google kostenlos bekommt», sagte Perfect-10-Anwalt Daniel Cooper der Zeitung «Los Angeles Times».
Matz forderte Google und Perfect 10 auf, sich bis zum 8. März darauf zu einigen, wie die Bilder des Erotikanbieters aus Googles Bildersuche herausgehalten werden können. Golem.de

