netzeitung.deDatenschutzbeauftragter kritisiert Bundestag

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Lupe Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundestag

Der Bundestag bereitet derzeit ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes warnt vor einem «erheblichen Eingriff» in die Privatsphäre.

Noch ist die Vorratsdatenspeicherung nicht beschlossen. Nachdem die Abgeordneten der Regierungskoalition im Bundestag mit ihrer Mehrheit einen entsprechenden Antrag verabschiedet haben, fehlt inzwischen nur noch der entsprechende Gesetzestext. Diesen soll die Regierung nun nach Willen der Abgeordneten «mit Augenmaß» erarbeiten.

Vom Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kommt jedoch heftige Kritik an der Entscheidung: Er bedauere, dass der Deutsche Bundestag seine ablehnende Haltung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten aufgegeben habe: «Mit der neuen EU-Richtlinie wird der Weg frei, um Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur Speicherung von umfangreichen Verkehrsdaten auf Vorrat zu verpflichten, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen», so Schaar.

Schaar kritisiert, dass von der Richtlinie maßgeblich die Musikindustrie profitieren werde. «Ich befürchte, dass diese Daten nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordert die Musikindustrie bereits seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern der Tauschbörsen im Internet.»

Ziel nicht mehr nur Terrorbekämpfung
Konkret wollen die Abgeordneten zwar eine «Speicherung mit Augenmaß», künftig sollen aber trotzdem alle Verbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Damit setzen sie eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Bei der Datenabfrage geht der Gesetzentwurf jedoch über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus. So heißt es: Die Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung soll sich auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränken.

Demnach sollen die Daten auch dann genutzt werden dürfen, wenn es um minder schwere mittels Telekommunikation begangene Straftaten geht. Ursprünglich war die Vorratsdatenspeicherung von den EU-Staaten zur Terrorbekämpfung gedacht gewesen. Schaar sagte dazu, er trete «mit Nachdruck» dafür ein, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation «als ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft gewährleistet bleibt». (Golem.de)