Konkret wollen die Abgeordneten zwar eine «Speicherung mit Augenmaß», künftig sollen aber trotzdem alle Verbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Damit setzen sie eine entsprechende EU-Richtlinie um. Bei der Datenabfrage geht der Gesetzentwurf jedoch über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus. So heißt es: Die Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung soll sich auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränken.
Demnach sollen die Daten auch dann genutzt werden dürfen, wenn es um minder schwere mittels Telekommunikation begangene Straftaten geht. Ursprünglich war die Vorratsdatenspeicherung von den EU-Staaten zur Terrorbekämpfung gedacht gewesen. Schaar sagte dazu, er trete «mit Nachdruck» dafür ein, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation «als ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft gewährleistet bleibt». (Golem.de)