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Französischer Tauschbörsennutzer freigesprochen

09. Feb 2006 10:04
Tauschbörse Kazaa
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Seit Weihnachten diskutiert das französische Parlament über die Einführung einer Kultur-Flatrate. Jetzt erlaubte ein Pariser Gericht die private Nutzung von Filesharing-Netzwerken.

Ein P2P-Nutzer aus Frankreich hatte 1200 Musikdateien zum Download im Internet angeboten. Jetzt wurde er freigesprochen. Anthony G. war nach einer Hausdurchsuchung, bei der die über 1800 Musik- und Filmdateien auf seinem Rechner gefunden wurden, vom französischen Phono-Verband Societé Civile des Producteur Phonegraphique (SCPP) angeklagt worden. Das Urteil erging bereits im Dezember 2005, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe

Das Pariser Gericht begründet seinen Freispruch hauptsächlich damit, dass der Betroffene die Musikdateien nur privat genutzt hätte. Nach Ansicht des Richters erlaubt das französische Urheberrecht eine solche private Nutzung. Der Beklagte habe außerdem nicht wissen können, welche Dateien geschützt gewesen seien und welche nicht, da es in dem Programm, das er nutzte, keinen Mechanismus gab, über den er an diese Informationen hätte kommen können. Ein Zeichen dafür sei gewesen, dass von den 1875 Dateien, die auf seinem Rechner gefunden wurden, lediglich 1212 ohne entsprechende Lizenz waren.

P2P-Lobby feixt

Vertreten wurde Anthony G. von der Association des Audionautes (ADA), einer Lobby-Gruppe, in der sich Schüler, Studenten und Künstler zusammengetan haben, um sich gegen «die missbräuchlichen Drohungen der Musikindustrie» zu verteidigen. In ihrer Presseerklärung stellen die Audionauten die Entscheidung in eine Linie mit anderen Gerichtsurteilen, bei denen Tauschbörsen-Nutzer, die von ihnen verteidigt wurden, freigesprochen wurden. In einigen Fällen mussten die Betroffenen eine geringe Gebühr für den Upload, also das Einspeisen von Songs, in Tauschbörsen zahlen. Diese Entscheidung gilt aber als die erste, die sowohl das Herunterladen (Download) als auch das Hochladen (Upload) legalisiert.

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Der Phono-Verband SCPP sieht das anders und nennt den Fall eine «ungenaue Anwendung des Gesetzes und keine Änderung des Rechtes». Die Entscheidung sei überraschend und stehe im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung. Dabei verweist der Verband auf zahlreiche Entscheidungen, die die Nutzung von Tauschbörsen verboten hätten.

Kultur-Flatrate im Gespräch

Das alles ereignet sich vor dem Hintergrund, dass das französische Parlament seit kurz vor Weihnachten darüber diskutieren will, ob in Frankreich eine «Tausch-Abgabe» eingeführt werden soll. Dabei würde jeder Internet-Nutzer eine Gebühr von etwa fünf Euro zahlen und dürfte dafür ohne Einschränkungen Musik und Filme tauschen. Das entspricht der Idee für eine Kultur-Flatrate, die in Deutschland von digitalen Bürgerrechtsverbänden vorgeschlagen wurde, jedoch im Augenblick wenig Aussicht auf Erfolg zu haben scheint. (Golem.de)

 
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