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Gericht fordert Daten von Tauschbörsen-Nutzern

31. Jan 2006 13:07
Emule
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Die Software-Branche in Großbritannien will gerichtlich gegen mehr als 100 Tauschbörsen-Nutzer vorgehen. Um an deren Namen zu kommen, haben sie nun Hilfe der jeweiligen Provider eingeklagt.

Wer in Datei-Tauschbörsen illegal Dateien herunterlädt, bleibt nur bedingt anonym. Oft bleiben Daten, die eine Rückverfolgung zum heimischen Rechner möglich machen, bei den Providern gespeichert.

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In Großbritannien hat die Software-Branche erstritten, dass Provider die Namen und Adressen der Nutzer herausgeben müssen. Das Oberste Zivilgericht in London verpflichtete unter anderem die British Telecom, Telewest und Tiscali, innerhalb von zwei Wochen die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen.

Vorausgegangen war eine zwölfmonatige verdeckte Ermittlung der britischen Lobbygruppe «Vereinigung gegen Software-Diebstahl» (Fast). Diese will 150 Dateitauschbörsen-Nutzer anklagen, die das Urheberrecht verletzt haben sollen. Fast-Direktor John Lovelock sagte, «dies ist die einzige Möglichkeit, die Täter davon abzuhalten, das geistige Eigentum unsere Mitglieder zu stehlen».

In Deutschland dürfen die Provider bislang nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung nötig sind. Die Verbindungsdaten dürfen nicht aufbewahrt werden, wie erst in der vergangenen Woche ein Gericht gegen T-Online urteilte. Die Europäische Union hat aber bereits eine Richtlinie verabschiedet, derzufolge künftig alle Mitgliedsstaaten gesetzlich die Speicherung solcher Daten vorschreiben müssen. (nz)

 
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