Gericht fordert Daten von Tauschbörsen-Nutzern
31.01.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Vorausgegangen war eine zwölfmonatige verdeckte Ermittlung der britischen Lobbygruppe «Vereinigung gegen Software-Diebstahl» (Fast). Diese will 150 Dateitauschbörsen-Nutzer anklagen, die das Urheberrecht verletzt haben sollen. Fast-Direktor John Lovelock sagte, «dies ist die einzige Möglichkeit, die Täter davon abzuhalten, das geistige Eigentum unsere Mitglieder zu stehlen».
In Deutschland dürfen die Provider bislang nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung nötig sind. Die Verbindungsdaten dürfen nicht aufbewahrt werden, wie erst in der vergangenen Woche ein Gericht gegen T-Online urteilte. Die Europäische Union hat aber bereits eine Richtlinie verabschiedet, derzufolge künftig alle Mitgliedsstaaten gesetzlich die Speicherung solcher Daten vorschreiben müssen. (nz)

