netzeitung.deGoogle darf komplette Websites speichern

 Herausgeber: netzeitung.de

In den USA war Google verklagt worden, weil die Suchmaschine Websites auf seinen Servern speichert. Das wollte ein Autor nicht hinnehmen.

Das Speichern von Websites ist mit dem amerikanischen Urheberrecht vereinbar. Das hat nun ein US-Gericht entschieden, nachdem ein Autor und Rechtsanwalt Google verklagt hatte, weil die Suchmaschine Bereiche seiner Webseite in den Cache aufgenommen hatte.

Blake Field hatte Google verklagt, weil er sich in sein Urheberrecht verletzt sah. Stein des Anstoßes war ein auf seiner Webseite veröffentlichter Text, den er später von der Seite nahm. Dieser Text wurde von Googles Suchroboter gefunden und in den Cache eingefügt. Nachdem Field den Text von seiner Webseite entfernt hatte, war dieser weiterhin in Googles Cache zu finden.

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Nevada widersprach dieser Auffassung nun und stellte klar, dass etwas wie Googles Cache keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen, weil viele Suchmaschinenbetreiber den Anwendern den Zugriff auf Webseiten erlauben, selbst wenn die betreffende Seite nicht erreichbar ist. (Golem.de)