netzeitung.deT-Online darf Nutzungsdaten nicht speichern

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Internet-Café (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Deutschlands größter Internet-Provider speichert bislang die IP-Adressen seiner Nutzer über mehrere Monate. Was auch der Polizei half, ist illegal, urteilte nun ein Landgericht.

Das Landgericht Darmstadt hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Provider T-Online die Internetverbindungsdaten seiner Nutzer nicht speichern darf. Geklagt hatte ein 32jähriger T-Online-Flatrate-Kunde aus Münster.

Die Richter entschieden, das Unternehmen dürfe lediglich speichern, wann eine Verbindung beginne und ende. Alles darüber hinaus sei für die Rechungsstellung nicht nötig und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz.

T-Online speicherte bislang auch, mit welcher Adresse sich die Kunden im Internet bewegen und welche Datenmengen übertragen werden. Dies müsse das Unternehmen künftig unterlassen, urteilten die Darmstädter Richter. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.

Während das Amtsgericht aber noch eine Speicherung von maximal einigen Tagen für zulässig hielt, folgte jetzt das Landgericht dem Antrag des Klägers. Der Kläger zeigte sich nach der Urteilsverkündung erfreut. Damit werde die «jahrelang praktizierte Protokollierung von Millionen Telekommunikationsvorgängen» beendet.

Vorratsdaten-Speicherung beschlossen
Vor allem die Ermittlungsbehörden hatten in der Vergangenheit die gespeicherten IP-Adressen benutzt, um zum Beispiel gegen Tauschbörsen-Nutzer zu ermitteln.

Die Wirkung des Darmstädter Urteils ist womöglich nur von kurzer Dauer. Weil das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, wird es auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz geben. Fraglich ist jedoch, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (nz)